Gerichtsurteile und Vorwürfe gegen die Zeugen Jehovas

Im November 2019 veröffentlichte das Europamagazin in der ARD eine Film-Dokumentation über sexualisierte Gewalt bei den Zeugen Jehovas in Belgien und über dortige interne Strukturen, die solche Taten begünstigt haben könnten. Der Film ist noch bis 24.11.2020 in der ARD-Mediathek abrufbar.

Stand Juni 2017: Man hat uns gefragt, ob es Urteile wegen sexualisierter Gewalt aus den Reihen der Zeugen Jehovas gibt. Die gibt es – die Recherchen sind aber sehr aufwändig. Da wir uns aktuell um neue Gelder bemühen (müssen), haben wir keine Zeit, diese Recherchen zu vertiefen. Sie wollen spenden? Infos hier.

Es gibt Gerichtsurteile gegen Mitglieder der Zeugen Jehovas in verschiedenen Ländern, auch in Deutschland. [1] Details dazu können wir momentan aus Zeitgründen nicht recherchieren (siehe oben, “Baustelle”).

Eine umfangreiche Zusammenstellung von Erkenntnissen über sexualisierte Gewalt bei den Zeugen Jehovas hat die Schweizer Sektenberatungsstelle Infosekta im März 2017 zusammen gestellt. [1]

Demnach gibt es Vorwürfe, laufende Ermittlungen und erste Urteile (z.B. auf Herausgabe von Akten oder Entschädigungszahlungen) in den USA, Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Deutschland, Schweiz, Portugal, Spanien, Italien, Frankreich, Belgien und Kanada. [1] Die Beratungsstelle Infosekta hat mehrere Artikel über die Zeugen Jehovas veröffentlicht. [2]

Besonders ins Auge fällt die Untersuchung der “Royal Commission into Institutional Responses to Child Abuse” in Australien. Diese Kommission wurde 2013 gegründet, nachdem sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche Australiens aufgefallen war. Seit Mitte 2015 beschäftigt sich diese Kommission auch mit den Zeugen Jehovas, unter anderem in öffentlichen Anhörungen. Demnach seien Beschuldigungen gegen über 1000 Täter/innen mit Beteiligung von rund 1800 Opfern seit den 1950er Jahren untersucht geworden. [3]

Die Kommission [4] stellt fest, dass es besondere strukturelle Bedingungen in der Gruppierung “Zeugen Jehovas” gibt, die sexualisierte Gewalt ermöglichen und Ermittlungen verhindern . Damit bestätigt die Kommission Vorwürfe, die Aussteiger/innen erheben:

  • Die “Zweizeugenregelung” der Zeugen Jehovas begünstige, dass Täter/innen ungeschoren davonkommen.
  • Die Zeugen Jehovas sollen Tatvorwürfe häufig nur vor ihre eigene, interne Gerichtsbarkeit gebracht und sie nicht oder nur selten bei der Polizei angezeigt haben. Teilweise seien die Täter/innen aus der Gemeinschaft ausgeschlossen, aber nicht bei der Polizei gemeldet worden. Und viele der Ausgestoßenen seien nach einiger Zeit wieder aufgenommen worden.
  • Unterlagen, die Missbrauchsfälle belegt hätten, seien offenbar systematisch vernichtet worden. [4] Ein Schreiben der Zeugen Jehovas in Deutschland aus dem Jahr 2007, in dem Mitglieder aufgerufen werden, entsprechende Unterlagen zu vernichten, ist im Internet veröffentlicht worden – wir haben die Authentizität aber nicht prüfen können. [5]

Nichtsdestotrotz, so schrieb die australische Kommission in einem ihrer Berichte, seien 161 Mitglieder der Zeugen in Australien einschlägig verurteilt worden. Die Polizei habe also trotzdem Kenntnis von den Vorwürfen bekommen. [6]

Quellen:
[1] PDF-Artikel der Schweizer Sekteninformationsstelle Infosekta vom 3.3.2017 von Spiess, Regina, “Sexueller Missbrauch an Kindern in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas”, abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]
[2] Weitere Berichte der Züricher Sekteninformationsstelle Infosekta über die Zeugen Jehovas, abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]

[3] Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 29.7.2015, “Zeugen Jehovas vertuschten über Jahrzehnte sexuellen Missbrauch”, abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]
[4] Berichte der Royal Commission into Institutional Responses to Child Abuse in Australien, abgerufen am 29.6.2017. Es geht dort in mehreren Berichten um die Zeugen Jehovas, mindestens in den Case studies 29 und 54. Wir haben nicht alles einzeln durchgesehen (siehe oben, “Baustelle”)
[5] Webseite www.wahrheitenjetzt.de, abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]
[6] Bericht 29 der Royal Commission into Institutional responses to Child Abuse, Fallstudie 29, abgerufen am 17.3.2023, Seite 21, Ziffer 63 [Link zum Web-Archiv]