Sozialgericht Darmstadt und Bistum Speyer bestätigen Vorwürfe organisierter sexualisierter Gewalt

Im Mai 2020 fällte das Sozialgericht Darmstadt ein bemerkenswertes Urteil [1]. Es sprach einem 63jährigen Mann Zahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu und sah dabei als erwiesen an, dass dieser Mann in einem katholischen Kinderheim des Ordens der „Niederbronner Schwestern“ in Speyer schwere Straftaten erlitten hat, die mehrere Kriterien Ritueller Gewalt erfüllen. Auf so ein Urteil in einem OEG-Verfahren hoffen viele Betroffene und Opferanwältinnen und -anwälte seit langem. Hier kommt nun noch etwas bemerkenswertes hinzu: Das Bistum Speyer geht öffentlich ebenfalls von diesen Straftaten aus und hat sogar den Namen des Haupttäters öffentlich genannt.[2], [4] Zu diesem Fall gibt es inzwischen eine Reihe von Updates.

Update 21.10.2021: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen eine Niederbronner Schwester, die Mitte der 1990er Jahre einen damals achtjährigen Jungen vergewaltigt haben soll. Diese Tat kann aus zeitlichen Gründen keinen direkten Zusammenhang mit den bislang im Raum stehenden Vorwürfen über Vorkommnisse in den 1960er/70er Jahren haben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Update 25.4.2021: Betroffenenbeirat wurde am 24.4.2021 gegründet.

Update 8.4.2021: Wir haben nachgetragen, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Vorstudie beauftragt hat (siehe unten).

Update 10.3.2021: Ein Schriftgutachten, das die Niederbronner Schwestern beauftragt haben, kommt zu dem Ergebnis, dass ein handschriftliches Papier, das nach dem Sozialgerichtsprozess auftauchte und angeblich von einer ehemaligen Schwester stamme, nicht authentisch ist. Das Papier sei angeblich eine Art “Preisliste” für an Priester vermittelte Kinder. Das Gutachten besagt, diese sei wahrscheinlich mit einem Computer gefälscht worden. Das Papier wurde bislang nicht veröffentlicht und war auch nicht Bestandteil der Beweisführung im Prozess in Darmstadt, durch den der ganze Fall ins Rollen kam. Der 63jährige Mann, der den Prozess gewann, gab an, er habe das Papier nach dem Urteil von einer anonymen Quelle erhalten. [13]

Update 12.2.2021: Wir haben nachgetragen, dass die Staatsanwaltschaft München II sich in den Fall eingeschaltet hat und die Ratsmehrheit in München eine städtische Untersuchungskommission zur Rolle des Jugendamtes München einrichten wird. (siehe unten).

Update 9.2.21: Wir haben mehrere Veröffentlichungen nachgetragen, die die Rolle des Jugendamts München in den Blick nehmen. (siehe unten)

Hauptartikel:

Tatzeitpunkt war demnach 1963 bis 1972. Strafrechtlich waren diese Taten – bis auf einen Tötungsvorwurf, der aber nicht nachgewiesen werden konnte – bereits verjährt, Ermittlungen nach einer Strafanzeige des Betroffenen wurden eingestellt [3]. Dennoch kam das Gericht zum dem Schluss, dass die Erlebnisse, von denen der Mann im Gerichtssaal und auf seiner Homepage im Internet berichtete, auf selbsterlebten Tatsachen beruhen.

Warum hat das Gericht strafrechtlich nicht nachweisbare Taten anerkannt?

Es kommen mehrere besondere Umstände zusammen:

  1. Mehrere Gutachten bestätigten dem Kläger, dass seine posttraumatische Belastungsstörung und andere psychische und körperliche Folgen auf die erlebte Gewalt im besagten Kinderheim zurück zu führen seien.
  2. Der 63jährige hat seine Schilderungen von Taten vor Gericht mehrfach glaubhaft vorgetragen und wiederholt.
  3. Weitere Zeugen erhoben ähnliche Vorwürfe und bestätigten damit die Aussagen des Klägers.
  4. Das Bistum Speyer bestätigte im April 2019 solche weiteren Zeugenaussagen gegen den Haupttäter, einen Prälaten, und teilte dem Gericht mit, dass man nach Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz bei verstorbenen mutmaßlichen Tätern, die von mehr als einem Zeugen benannt würden, vom Wahrheitsgehalt der Aussagen ausgehe.

Das Gericht sah daraufhin die Straftaten als erwiesen an. Wir geben hier zwei Zitate aus dem Urteil wieder:

„In tatsächlicher Hinsicht bestehen bei allen Mitgliedern der entscheidenden Kammer keine ernsthaften Zweifel daran, dass die vom Kläger beschriebenen Misshandlungen und sexuellen Missbräuche tatsächlich stattgefunden haben und die Tatbestandsvoraussetzungen des tätlichen Angriffs erfüllt sind.“ (Urteil [1] Seite 13)

und

„Kein Anspruchshindernis ist weiter, dass im vorliegenden Fall die einzelnen Missbrauchshandlungen nicht zeitlich – und wohl auch nicht der Art nach – genau fixierbar sind. Denn damit der tätliche Angriff bejaht werden kann, braucht seine konkrete Ausgestaltung nicht festzustehen. Es genügt an dieser Stelle, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass ein tätlicher Angriff stattgefunden hat. Versorgungsrechtlich anerkannt wird nicht die Tat, sondern der Gesundheitsschaden.“ (Urteil [1] Seite 12)

Der Mann erhält nun eine Opferrente vom Versorgungsamt nach Opferentschädigungsgesetz (OEG) [1].

Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht eingelegt. Es ist also gültig [5].

Es folgte ein zweiter ungewöhnliche Schritt: Interview des Bischofs von Speyer

Ein gutes halbes Jahr nach diesem Urteil, im Dezember 2020, berichtete der amtierende Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann in einem Interview darüber und nannte den Namen des 1998 verstorbenen Hauptbeschuldigten, einem Ex-Generalvikar und Offizial, also einem höchsten Juristen eines Bistums. Da dieser Name auch im Gerichtsurteil veröffentlicht worden sei, gebe es keinen Grund mehr, diesen geheim zu halten. Außerdem erhoffe man sich von der Nennung des Namens Glaubwürdigkeit und Transparenz für die Aufarbeitung und hoffe, dass weitere Betroffene sich nun trauen könnten, sich zu melden. [2], [4]

Welche Straftaten sollen stattgefunden haben?

Über die damit gerichtlich anerkannten Straftaten sind mehrere Zeitungsartikel erschienen, die wir unten angeben. Wir fassen diese hier unter den Kriterien zusammen, die wir an Fälle Ritueller Gewalt anlegen:

  • Extreme, sadistische, meist sexualisierte Gewalttaten: Der 63jährige berichtet von oralen und analen Vergewaltigungen, verbunden mit Strafen wie Prügel bis zu Knochenbrüchen, Essensentzug, Erniedrigungen usw. An den Taten seien teilweise sowohl weitere Täterinnen und Täter als auch mehrere andere Jungen und Mädchen beteiligt gewesen.
  • Ferner berichtet der 63jährige von einer Tötung: Er selbst habe ca. 1970 ein 12jähriges Mädchen tot gefunden. Es sei nach Vergewaltigungen schwanger gewesen und er habe mit dem Mädchen versucht, bei Polizei und Behörden Hilfe zu finden, sie seien aber abgewiesen worden. Dann habe er an einem Abend das Mädchen erhängt auf einem Dachboden gefunden, ohne dass es eine Aufstiegshilfe gegeben habe. Deshalb gehe er von einer Tötung statt von einem Selbstmord aus. Über einen solchen Tod ist den Behörden nichts bekannt – was im Urteil folgendermaßen eingeordnet wird: „Unklar ist, ob und wie dieser Todesfall überhaupt dokumentiert und gemeldet wurde, zudem dürfte davon auszugehen sein, dass bei einem „Selbstmord“ keine weiteren Ermittlungen durchgeführt worden sind.“ (Urteil [1] Seite 18)
  • Der 63jährige und andere Betroffene berichten von Medikamentenversuchen, dies konnte aber gerichtlich nicht bestätigt werden.
  • Berufung auf eine Religion oder Ideologie: Die Straftaten fanden in Kirchenräumen statt (z.B. im Beichtstuhl), waren mit Gebeten oder Messdienerdiensten verbunden usw. Die Täterinnen waren hauptsächlich katholische Nonnen und Priester.
  • Insbesondere die Übergriffe auf die Kinder durch mehrere Täter als Gruppe fanden teilweise anlässlich besonderer Ereignisse statt. Zitat aus dem Urteil: „Vor allem, wenn irgendwelche Feierlichkeiten angestanden hätten, wie auch politische Ereignisse, z.B. ein Wechsel in der Landesregierung.“ (Urteil [1] Seite 15)
  • Geheimhaltungsmaßnahmen: Die Kinder wurden dem Orden durch Jugendämter zugewiesen, Kontrollen fanden aber nicht oder nur unzureichend statt, wie das Gerichtsurteil feststellt. Beschwerden der Kinder wurden nach Aussage der Betroffenen von den Nonnen unterdrückt und nicht weiter gegeben [1].
  • In einem Bericht des Bayerischen Rundfunks und anderen Veröffentlichungen werden weitere Gründe genannt: Die Nonnen hätten Geldzahlungen erhalten und es seien gezielt Kinder ausgesucht worden, die keine Besuche von außen bekamen und “aus schwierigen Familienverhältnissen” kamen. [9]
  • Verbindungen in andere Gesellschaftsbereiche / Existenz eines Täter:innen-Netzwerks: Nach Aussage des 63jährigen wurden die Kinder mit Wissen der Nonnen auch von Politikern und mindestens einem Richter misshandelt, teilweise auch gleichzeitig (im Urteil [1] wird das Wort „Sexpartys“ verwendet). Auf seiner Webseite berichtet der 63jährige zudem darüber, dass Kinder aus dem Speyrer Kinderheim, Jungen und Mädchen, von den Nonnen auch zu sogenannten „Hausbesuchen“ bei Täterinnen und Tätern geschickt worden seien.
  • Update 9.2.2021: Bestätigt werden die Verbindungen zu anderen Kinderheimen und Orden in Oberbayern durch Recherchen eines Forschers und eines Psychotherapeuten. In diesem Zuge werden auch ein ehemaliger Leiter des Münchner Jugendamtes (in dessen Verantwortung das Hänsel-und-Gretel-Heim in Oberammergau fiel), weltliche Mitarbeiter eines Wohlfahrtsverbandes (zuständig für ein Heim in Feldafing) und weitere Täter benannt. Die Süddeutsche Zeitung berichtete in einem Bezahl-Artikel über diese Recherchen [8], der Bayerische Rundfunk beschrieb weitere Details, nannte zum Beispiel auch einen Münchner Stadtratsabgeordneten als Täter [9]. Aufgrund der Presserrecherchen bestätigte ein Mariestenorden, dass er wisse, dass einer seiner Priester Täter war und Entschädigungszahlungen an Betroffene geleistet wurden. Die Stadt München bestätigte ebenfalls, von Tätern zu wissen und verweist darauf, dass das Bistum Köln inzwischen einen Teil der Taten anerkannt habe. Die Betroffenen berichten weiterhin auch von regelmäßigen Besuchern, Mönchen aus dem Kloster Ettal, die sie vergewaltigt hätten. [9]
  • Update 12.2.2021: Die Staatsanwaltschaft München II hat die Kriminalpolizei in Fürstenfeldbruck und Garmisch-Partenkirchen beauftragt, die Vorwürfe gegen die Heime in Oberammergau und Feldafing zu überprüfen. Es könnte sein, dass nicht alle von dort berichteten Taten verjährt sind. Außerdem hat die rot-grüne Ratsmehrheit in München eine Untersuchungskommission beantragt, um aufzuklären, welche Rolle das Jugendamt München gespielt hat. [10]
  • Update 8.4.2021: Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Vorstudie beauftragt, um zu klären, was es mit den Schilderungen von Betroffenen im “Haus Maffei” in Feldafing auf sich hat. [11] Ehemalige Heimkinder hatten über sexualisierte Misshandlungen in den 1960er- und 70er-Jahren berichtet. Das “Haus Maffei” wurde bis 1972 vom Paritätischen Wohlfahrtsverband betrieben. Die Süddeutsche Zeitung führte ein Interview mit der Historikerin, die diese Vorstudie durchführt. [12]
  • Über einen langen Zeitraum: Der Aufenthalt des 63jährigen im Kinderheim in Speyer war von 1963-1972, das ist als nachgewiesener Mindestzeitraum anzunehmen [1].

Welche Konsequenzen hat dieser Fall?

Der 63jährige hat sein Leben lang unter schweren psychischen und körperlichen Folgen der Taten gelitten. Nun erhält er eine Opferentschädigungs-Rente und hat vom Bistum Speyer eine Entschädigungszahlung „in Anerkennung des Leids“ erhalten. Außerdem hat das Bistum Therapiekosten für ihn übernommen. [4] Das Bistum Speyer will einen Betroffenenbeirat einrichten, dort wird er mitwirken. [4], [6]

Weitere Betroffene (Frauen und Männer) befinden sich noch in entsprechenden Gerichtsverfahren, in Erinnerungsprozessen und Therapie. Der 63jährige sagt, er stünde mit mehreren Dutzend anderen Betroffenen in Kontakt, auch aus anderen Einrichtungen des Ordens in anderen Städten. [6]

Das Bistum Speyer ruft Betroffene auf, sich zu melden und hat am 24.4.2021 einen Betroffenenrat gegründet [14], um diese und andere Fälle von Kindesmissbrauch und -misshandlung aufzuarbeiten. In einer Pressemitteilung schrieb das Bistum im Dezember 2020:

„Von Kindern aus dem ehemaligen Kinderheim liegen den unabhängigen Missbrauchsbeauftragten des Bistums vier Missbrauchsmeldungen vor. Zwei Betroffene haben Schwestern aus dem Orden als Missbrauchstäterinnen beschuldigt, zwei Betroffene geben an, durch Priester missbraucht worden zu sein. Seit der Veröffentlichung des Interviews mit Bischof Wiesemann … haben sich drei Personen bei den unabhängigen Missbrauchsbeauftragten des Bistums neu gemeldet. Es handelt sich um Personen, die selbst nicht zu den Betroffenen gehören, die aber nah am Geschehen im Kinderheim in der Speyerer Engelsgasse dran waren und daher weiterführende Hinweise geben können. Diesen Hinweisen werden die unabhängigen Missbrauchsbeauftragten weiter nachgehen.“ [4] (Stand Dezember 2020)

Außerdem wird das Bistum eine unabhängige Kommission zu diesen Vorkommnissen einrichten. Diese Kommission wird eine Geschäftsstelle und Mitarbeiter:innen bekommen und sollte Ostern 2021 ihre Arbeit aufnehmen. [7] Ob dies bereits geschehen ist, ist uns bislang (Anfang Mai 2021) nicht bekannt.

Der Schwestern-Orden „Schwestern vom Göttlichen Erlöser“ oder „Niederbronner Schwestern“ hat nach Angaben des dortigen Missbrauchsbeauftragten im Jahr 2011 versucht, mit den Schwestern von damals zu sprechen, habe aber keine Bestätigungen für die Aussagen erhalten. Einige seien zwischenzeitlich verstorben. Auch Dokumente seien nicht mehr vorhanden – die Akten der Kinder seien bei den Jugendämtern geführt worden. Eine unabhängige Aufarbeitungskommission sei auf den Weg gebracht worden. [1], [2], [5]

Baustelle: Das Gerichtsurteil zu diesem Fall ist im Mai 2020 gefällt worden und der Öffentlichkeit wurde es durch das Interview des Bischofs von Speyer im Dezember 2020 bekannt. Die öffentliche Diskussion ist also gerade erst (Stand Januar 2021) in Gang gekommen und es wird mit Sicherheit eine weitere Medienberichterstattung oder Pressemitteilungen dazu geben. Wenn Ihnen weitere Berichterstattung dazu auffällt, machen Sie uns gerne darauf aufmerksam.

Quellen:

[1] Das Gerichtsurteil des Sozialgerichts Darmstadt, Aktenzeichen S 5 VE 25/17, wurde im Wortlaut, aber mit veränderten Namen (!) in einem Internet-Blog veröffentlicht: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/ [Link zum Web-Archiv]

[2] Online-Artikel auf katholisch.de vom 10.12.2020: „Bischof Wiesemann geht von Missbrauch durch Ex-Generalvikar aus“, abgerufen am 17.3.2023 (https://www.katholisch.de/artikel/27913-bischof-wiesemann-geht-von-missbrauch-durch-ex-generalvikar-aus) [Link zum Web-Archiv]

[3] Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12.12.2020: „Ständiger Missbrauch durch Priester und Nonnen“ https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/bistum-speyer-staendiger-missbrauch-durch-priester-und-nonnen-17097728.html , abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]

[4] Pressemitteilung des Bistums Speyer vom 10.12.2020: „Wir bitten Betroffene, sich zu melden“ https://www.bistum-speyer.de/news/nachrichtenansicht/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=21042 , abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]

[5] Artikel auf spiegel.de vom 16.12.2020 (Bezahl-Artikel): „Die Nonnen waren Zuhälterinnen“, abgerufen am 20.1.2021

[6] Persönliches Telefonat der Infoportal-Redaktion mit dem Betroffenen, 14.1.2021

[7] Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 27.1.2020, “Missbrauchsskandal: Unabhängige Kommission startet bald”, abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]

[8] Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 30.1.2021, “Hinter die Mauern” (Bezahlartikel), abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]

[9] Online-Bericht des Bayerischen Rundfunks BR24 vom 8.2.2021, “Missbrauch und Zuhälterei bei den Niederbronner Schwestern”, abgerufen am 9.2.2021

[10] Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 12.2.2021, “Behörden untersuchen Missbrauchsvorwürfe”, abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]

[11] Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 25.3.2021, “Feldafing unterstützt Aufklärung der Missbrauchsvorwürfe“, abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]

[12] Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 31.3.2021 (hinter Bezahl-Schranke), “Alles hat sich im Dorfkern abgespielt”, abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]

[13] Online-Artikel der katholischen Website “Kirche und Leben” vom 10.3.2021, “Gutachten: Dokument für Prostitution im Speyerer Kinderheim gefälscht”, abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]

[14] Pressemitteilung des Bistums Speyer, “Betroffenenbeirat gegründet”, abgerufen am 17.3.2023 [Link zum Web-Archiv]

Weitere Quellen (chronlogisch von neu nach alt):