LKA Bayern bestätigt Existenz extrem gewalttätiger Videos

Das Landeskriminalamt Bayern hat am 3.2.2023 in einer Pressemitteilung die Existenz von extrem gewalttätigen Videos bestätigt. Triggerwarnung/CN: Wir werden in dieser Meldung die Gewalthandlungen aus dem Text des LKA zitieren.

In der gemeinsamen Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Bayerischen Landeskriminalamts, die Sie hier nachlesen können [Link zum Web-Archiv], teilen die Behörden mit, dass sie drei Darknet-Foren mit Filmen, die Gewalt gegen Kinder zeigen, stilllegen konnten. Es ging in den Foren “TorPedoChat” und “TorpedoChatDE” unter anderem darum, sich zur sexualisierten Gewalt mit Kindern zu verabreden.

Unter anderem heißt es in der Pressemitteilung wörtlich:

“Zum anderen wurde durch die internationale Tätergruppierung die sehr konspirativ geführte Darknet-Plattform „TheAnnex“ betrieben. In diesem Forum waren mehrere Chaträume für verschiedene Vorlieben eingerichtet. Beispielsweise gab es einen speziellen Bereich für Bilder und Videos von Kleinkindern unter fünf Jahren oder ein „No Limits“ genannter Chat, in welchen z.B. Videos von getöteten und anschließend missbrauchten Kindern geteilt wurden.”

Damit bestätigt das Landeskriminalamt Bayern offiziell die Existenz von Videos von getöteten und danach sexualisiert misshandelten Kindern. Die Existenz solcher Videos, die auch tote Kinder zeigen (Snuff-Videos genannt), wird immer wieder angezweifelt.

Hinweis: Es gibt in der Pressemitteilung keine Erwähnung ritueller, also ideologisch oder religiös zu bewertender Bestandteile, weshalb dieser Pressetext nicht die Existenz Ritueller Gewalt (Definitionen hier) bestätigt. Aber ein Argument gegen die Schilderungen von Betroffenen Ritueller Gewalt ist häufig, dass das Töten und Verschwindenlassen von Kindern doch gar nicht möglich sei. Diese Pressemitteilung ist ein Gegenbeleg.

Wenn Sie mehr über Belege für Snuff-Videos wissen wollen, führen wir hier eine kleine Übersichtsliste.

Quellen:

Neben der oben verlinkten Pressemitteilung gibt es auch eine Veröffentlichung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. [Link zuim Web-Archiv]