BKA baut Plattform zur Löschung von pädokriminellen Inhalten aus dem Internet
Das Bundeskriminalamt (BKA) wird zum Sommer 2025 eine Internet-Plattform erstellt haben, mit der automatisiert Abbildungen von Kindesmisshandlungen aus dem Internet gelöscht werden können. Das kündigte der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU), am 20.3.2025 im Innenausschuss des NRW-Landtages an.
Die Information stammt aus einem schriftlichen Bericht des Innenministeriums NRW zum Tagesordungspunkt “Werden Missbrauchsdarstellungen im Darknet konsequent gelöscht?”, den die SPD-Fraktion beantragt hatte (Aktenzeichen Volage 18/3719, der Bericht kann hier heruntergeladen werden).
Dort heißt es auf Seite 3:
“So entwickelt das Bundeskriminalamt aktuell eine leistungsstarke Melde- und Löschplattform, die den Polizeibehörden in Bund und Ländern voraussichtlich im Sommer 2025 zur Verfügung steht. Über diese Plattform können die Strafverfolgungsbehörden in sehr hoher Anzahl automatisierte Löschanregungen zu den ihnen bekannt gewordenen Links an die Hostingprovider versenden.”
Mit so einer Plattform käme endlich Bewegung in eine seit Jahren laufende Debatte über die Löschung von Gewaltbildern aus dem Netz. Das Infoportal Rituelle Gewalt hat über mehrere Etappen von Recherchen eines Journalisten-Teams für Panorama und Strg_F berichtet. (Link zur vorangegangenen Berichterstattung)
Dass die Bilder auch bei Ermittlungserfolgen zur Schließung pädokrimineller Foren im Darknet nicht gelöscht wurden, stellt eine große Belastung für Betroffene dar, die davon ausgehen müssen, dass diese Bilder von Straftaten an ihnen immer wieder von neuen Menschen konsumiert werden. Die Ermittlungsbehörden in NRW berufen sich dabei im nun vorliegenden Bericht von NRW-Innenminister Herbert Reul auf
- technische Hürden, die eine Löschung erschweren
- die Pflicht, Beweise zu sichern und strafrechtlich zu bewerten (Legalitätsprinzip, Link zur Begriffserklärung bei Wikipedia)
- laufende Maßnahmenplanung zu Melde- und Löschprozessen mit den Ermittlungsbehörden der Länder und des Bundes
- zuwenig Personal
- die höhere Priorität, Beschuldigte zu ermitteln und zu verfolgen statt Löschaufträge zu erteilen
- die Zuständigkeit einzelner Staatsanwaltschaften, die inhaltlich unabhängige Entscheidungshoheiten über ihre Ermittlungen haben
Wie diese Gründe für die unterlassenen Löschbemühungen durch die angekündigte Plattform berücksichtigt wurden, bleibt abzuwarten.
Außerdem zitiert das Innenministerium im Bericht von Innenminister Reul einen weiteren Bericht des Justizministeriums, laut dem der Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Sichtung von pädokriminellem Bildmaterial von den Behörden derzeit geprüft werde.