Der Mord von Sondershausen – Sandro Beyer

Im Februar 1994 werden drei Mitglieder der Black Metal Band “Absurd” (zuvor “Luciferian Pagans”) verurteilt, den Schüler Sandro Beyer getötet zu haben.

Tatzeit von:


29. April 1993

Tatzeit bis:


29. April 1993

Urteil/Anlass Datum:


29. April 1993

Stadt:


Sondershausen

Bundesland/Landstrich:


Thüringen

Land:


Deutschland

Ist Rituelle Gewalt in Deutschland strafbar?


Das Urteil am 9.2.1994 lautete: Acht Jahre Haft für Sebastian S. und Hendrik M., sechs Jahre für Andreas K.[1] Sie haben ihren 15jährigen Mitschüler Sandro Beyer am 29. April 1993 in einer Waldhütte bei Sondershausen in Thüringen getötet.

Eine Woche nach der Tat werden sie gefaßt und gestehen den Mord. [2]

In der Haft kümmert sich der Gefängnisdirektor auffällig viel um Andreas K., unternimmt mit ihm Ausflüge usw. Einer der Täter bekommt sogar Ausgang – kurz danach wird Sandro Beyers Grab geschändet. Er wird daraufhin entlassen, die drei Gefangenen auf andere Haftanstalten verteilt. Nach fünf Jahren Haft wird einer der Täter im September 1998 vorzeitig auf Bewährung entlassen. Auch bei den beiden anderen wird die Haftstrafe nach zwei Dritteln der Zeit zur Bewährung ausgesetzt. [3]

Einer der Täter zeigt kurz nach seiner Haftentlassung 1998 eine Hitlergruß auf einer Konzertbühne. Er wird dafür vom Amtsgericht Eisenach zu acht Monaten Haft verurteilt. In einem weiteren Verfahren 1999 erhält er eine Haftstrafe von anderthalb Jahren wegen Verhöhnungs seines Opfers Sandro Beyer. [4] Da das während seiner Bewährung geschah, müsste er nun auch den Rest seiner Strafe für den Mord an Sandro Beyer absitzen. Aber er flüchtet in die USA, taucht dort bei rechten Gesinnungsgenossen unter [5], bewegt sich frei und gibt öffentliche Interviews. Im August 2000 wird er nach internationaler Fahndung in den USA gefaßt und im Juli 2001 ausgeliefert. Er musste nun seine Gesamtstrafe in Deutschland absitzen. [6]

2003 stand er abermals wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung Verstorbener und Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vor Gericht und erhielt eine Haftstrafe von 4 Jahren. [7] 2011 erhielt er eine weitere Bewährungsstrafe vom Amtsgericht Tiergarten. Laut Wikipedia gehört er weiterhin der rechten Szene an und betreibt ein Musiklabel und eine Konzertagentur. [8]

Quellen:
[1] Aktenzeichen 280 Js 52177/93 laut Wikipedia Eintrag “Der Mordfall von Sondershausen” [Link zum Web-Archiv]
[2] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 81
[3] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 87f.
[4] Artikel Netzeitung, 22.4.2003, “Prozess gegen Neonazi Hendrik Möbus”, abgerufen am 28.10.2003
[5] Artikel Süddeutsche Zeitung, 3.8.2001, “Märtyrer im Rechten Glanz”
[6] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 89f.
[7] Zeitungsartikel FAZ, “
Vier Jahre Haft für Rechtsextremisten Möbus”, 15.5.2003

[8] Wikipedia Eintrag “Hendrik Möbus”, abgerufen am 16.3.2023 [Link zum Web-Archiv]


Warum werden die Täter/innen selten gefasst und verurteilt?


Der Journalist Guido Grandt vertritt die These, dass der Mord an Sandro Beyer hätte verhindert werden können, wenn die Behörden und andere Erwachsene die Warnzeichen ernst genommen und schnell gehandelt hätten.

In seinem Buch “Der Satan von Witten” zitiert Guido Grandt aus einem Brief eines CVJM-Vertreters an die Stadtverwaltung Sondershausen. Demnach wisse er, der Absender des Briefes, seit Frühjahr/Sommer 1991 (also knapp zwei Jahre vor dem Mord an Sandro Beyer) davon, dass es in Sondershauen eine Satanisten-Gruppe gebe. 6-8 Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren sollen sich regelmäßig in Stockhausen, vermutlich auf dem dortigen Friedhof, für schwarze Messen getroffen haben. Weiter schreibt er, er habe sich mit dem Leiter der Gruppe getroffen und erfahren, dass die Mitglieder angeblich Menschenblut trinken – ihr eigenes. Er teilt der Stadt mit, dass er erfahren habe, die Gruppe sei zu Menschenopfern bereit und stelle eine große Gefahr dar. [1]

Exakt fünf Monate nach diesem offiziellen Brief an die Behörde stirbt Sandro Beyer. (1.12.1992-29.3.1993)

Weiter berichtet Grandt, dass auch ein evangelischer Pfarrer aus Sondershausen wusste, dass die Gruppe so genannte “Satanstaufen” durchführt und die Mitglieder sich am Unterarm verletzen, das Blut trinken und sich neue, martialische Namen geben. [1]

Laut diesem Pfarrer hat die Beschäftigung der Jugendlichen mit dem Satanismus schon 1988, vor der Wende, angefangen. Durch die Wende 1989 wurde die einschlägige Literatur plötzlich noch besser zugänglich. Der Pfarrer beschreibt, wie nach und nach satanistische Symbole auftauchten und geheime Treffen auf Friedhöfen verabredet wurden. [2]

Ferner beschreibt Grandt, dass Horrorvideos im Umlauf waren und von den Jugendlichen selbst gedreht wurden, die Tötungsszenen enthalten. Eines davon habe später der Staatsanwaltschaft vorgelegen. [1] Die Mutter von Sandro Beyer sagt später in einer Fernsehtalkshow, dass die Mutter eines der Täter solche Dreharbeiten durch Fahrdienste etc. unterstützt habe. Lehrer und andere Mitwissende hätten die Anzeichen offensichtlich nicht ernst genommen und niemanden vorgewarnt. [3]

Auch als Musiker der Band “Absurd” machten drei der Jugendlichen aus dieser Gruppe mit gewaltverherrlichenden Texten schon seit 1992 auf sich aufmerksam. Der Leiter der Gruppe hatte laut Grandt 1992 auf dem Kirchentag in Erfurt öffentlich erklärt: “Wir sind überzeugte Satanisten und beten Luzifer an. Eine Katze oder einen Hund zu töten, macht uns gar nichts aus.” Einer der drei späteren Täter beschrieb das düstere, gewaltverherrlichende Weltbild der Gruppe öffentlich in der Schülerzeitung (siehe “Religiöse oder ideologische Hintergründe”. [1]

Guido Grandts Einordnung:

“Aber alle Anzeichen und Vorankündigungen verhallen, werden nicht ernst genommen, ignoriert, als pubertäres Geschwätz abgetan oder als Traumata, die die Entwicklung der Jugendlichen beeinflusst haben oder mit Nachwende-Problemen erklärt.”

Laut Grandt gibt es eine Mitschülerin, die aussagt, eine Woche vor dem Mord konkret gehört zu haben, dass die drei späteren Täter den Mord an Sandro Beyer geplant haben. Sie sei aufgefordert worden, das Geschehen zu filmen, sie habe aber abgelehnt. [4]

Quellen:
[1] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 75ff.
[2] Grandt, Guido und Michael, “Schwarzbuch Satanismus”, Knaur Verlag München 1996, S. 176
[3] Hans Meiser, Talkshow Sat 1, Erstausstrahlung 19.9.2000: “Satan liebt Dich – Im Bann des Teufels”
[4] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 79

 


Sind Menschen bei Ritueller Gewalt getötet worden?


Der 15jährige Sandro Beyer starb am 29.4.1993 in einer Waldhütte bei Sondershausen in Thüringen.


Sind Kinder an Ritueller Gewalt beteiligt?


Sandro Beyer war zum Zeitpunkt seines Todes 15 Jahre alt, die drei Täter waren zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt. [1]

Quelle:
[1] Grandt, Guido und Michael, “Schwarzbuch Satanismus”, Knaur Verlag München 1996, Seite 174


Sind Kinder bei Ritueller Gewalt gestorben?


Sandro Beyer war zum Zeitpunkt seines Todes 15 Jahre alt. [1]

Quelle:
[1] Wikipedia-Seite “Der Mordfall von Sondershausen”, abgerufen am 16.3.2023 [Link zum Web-Archiv]


Wer sind die Täter/innen?


Die drei jugendlichen Täter sollen Teil einer größeren Gruppe gewesen sein. Neben Hinweisen auf weitere Jugendliche (siehe “Warum werden die Täter selten gefasst oder verurteilt?”) gibt Sandro Beyers Mutter später an, es hätten auch Erwachsene mitgewirkt. [1]

Weitere Details zu den jugendlichen Tätern siehe “Soziale und gesellschaftliche Faktoren” und “Mediale Einflüsse und Folgen”.

Quellen:
[1] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 81


Gibt es Kannibalismus?


Im Zusammenhang mit dem Mord an Sandro Beyer wurden keine Menschenteile verzehrt. Aber im Vorfeld gab es Hinweise darauf, dass die Täter Blut getrunken haben sollen (ihr eigenes). [1]

Weiterhin sagte einer der Täter sagte im Vorfeld des Mordes an Sandro Beyer:

“Wir tuen niemandem etwas an, solange derjenige uns keinen Grund dazu liefert. … Wir verspeisen mit Freude all jene, welche uns bezwingen wollen!” [2]

Quellen:
[1] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 76
[2] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 79


Psychologische / medizinische Hintergründe


Ein Gutachter kommt im Gerichtsverfahren zu dem Schluss, dass alle drei Angeklagten zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen seien. [1]

Der Staatsanwalt, der einen Ritualmord verneint (siehe “Religiöse und ideologische Hintergründe”), beschreibt die Psyche der drei Straftäter so:

“Der Satanismus hat in der Persönlichkeitsentwicklung der drei Täter die Hemmschwelle zum Verbrechen so weit herabgesetzt, dass sie selbst im Prozess durch mangelnde Schulderkenntnis auffielen und das Gericht durch arrogantes Auftreten provozierten.”[1]

Quelle:
[1] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München, S. 84f.


Religiöse und Ideologische Hintergründe


Einer der drei Täter beschreibt im November 1992 in einer Schülerzeitung, woran er glaubt.

“Unser Glaube ist eine Verbindung von uralten indianischen Ritualen mit skandinavischer Mystik, angereichert mit dunklem Voodoo-Kult und das alle durchsetzt mit der brutalen Genialität von Luzifers Anti-Religion. Wir glauben an das Böse, an den Tod, an das Fleisch, an die Lust, an die Macht, an die Finsternis, an die Schlacht, an den Sieg, an die Seelen, an die Dämonen, an Luzifer, unseren Vater und Meister, an das Blut, an die Zerstörung, an das Chaos, an die Anarchie, an die Nacht, an unsere Kraft.” [1]

In einem anderen Interview wird er zitiert mit:

“Wir wünschen den Tod!! Und zwar aller Lebewesen. Denn für die einen wird es zur ewigen Freude, für die anderen zur ewigen Qual.”[2]

Guido Grandt beschreibt, dass Sandro Beyer gerne zur Gruppe der Satanisten dazu gehört hätte – dass diese ihn aber nicht mitmachen ließen. Daraufhin habe Sandro Beyer sich öffentlich abfällig über die Gruppe geäußert und damit gedroht, sie wegen illegaler Video-Kopien anzuzeigen. Hier könnte ein Motiv gelegen haben, schreibt Grandt:

“In diesem Sinne war Sandro Beyer ein “Verräter”. Und Verräter müssen nach der Maxime in vielen satanistischen Kulten sterben! Denn es gilt das Gebot “Tod dem Verräter” und “Der Mensch (in diesem Fall der Satanist/d.A.) hat das Recht, all diejenigen zu töten, die ihm diese Rechte zu nehmen suchen.” (Crowley)” [3]

Der Staatsanwalt, der den Mord an Sandro Beyer zur Anklage brachte, hat hingegen einen kultischen Hintergrund verneint:

“Es gibt nicht den geringsten Anlass, an Kultmord zu glauben – es handelt sich um Mord durch Erdrosseln ohne jegliche rituelle Umstände.”[4]

Tatsächlich werden keine Kerzen, Tücher oder andere Ritualgegenstände in der Waldhütte gefunden, in der Sandro Beyer starb.  Guido Grandt zitiert daraufhin einen der Mörder, der später sagt, dass sie einst “ein archaisches Opferritual durchführten”. Hier gibt es aber viele Widersprüche, die Grandt dokumentiert. [5]

In der Urteilsbegründung sagte der Richter:

“Wenn Sie immer noch glauben, dass der Mord nichts mit Satanskult zu tun hatte, dann ist dies ein verhängnisvoller Irrtum. Wir sind davon überzeugt, dass diese Tat ohne diesen Hintergrund nicht möglich gewesen wäre.” [6]

Auch nach dem Urteil gibt es 666-Schmierereien und Sandro Beyers Grab wird geschändet. Die Satanisten in Türingen sind offenbar noch weiter aktiv, auch wenn drei von ihnen im Gefängnis sitzen. [6]

Einer der drei Täter wendet sich nach der Verurteilung der rechten Musikszene zu und wird später wegen Zeigen des Hitlergrußes noch einmal verurteilt (siehe auch “Urteile in Deutschland” und “Mediale Einflüsse und Folgen”). Er äußert sich mehrfach öffentlich in rechtsextremer Weise. [7]

Die Süddeutsche Zeitung zeichnet ein anderes Bild: Nach einem Interview mit diesem Täter in der Abschiebehaft soll er erst im Gefängnis angefangen haben, sich mit satanistischer Literatur zu beschäftigen. Mordmotiv sei eher eine Dreiecksgeschichte um ein Mädchen gewesen sein, in die Sandro Beyer verwickelt war. [8]

Quellen:
[1] Grandt, Guido und Michael, “Schwarzbuch Satanismus”, Knaur Verlag München 1996, S. 179f.
[2] Grandt, Guido und Michael, “Schwarzbuch Satanismus”, Knaur Verlag München 1996, S. 180
[3] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München, S. 83
[4] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München, S. 83
[5] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München, S. 84f.
[6] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München, S. 85
[7] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München, S. 89ff.
[8] Artikel Süddeutsche Zeitung, 3.8.2001, “Märtyrer im Rechten Glanz”


Spezielle Feiertage


30.4.1993 bzw. 93 – Das Datum des Mordes, der 29.4., ist die Nacht vor der so genannten “Walpurgisnacht” vom 30.4. auf den 1. Mai. [1] Die Zahl 93 taucht übrigens häufiger in satanistischem Zuammenhang auf, z.B. bei einschlägigen E-Mail-Adressen oder in der Musik oder auf T-Shirts der so genannten “Schwarzen Szene”. Dafür haben wir bislang noch keine Erklärung gefunden. Das Jahr des Mordes an Sandro Beyer, 1993, könnte ein Grund dafür sein.

Quellen:
[1] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 74


Spezielle Orte


Thüringen – Sondershausen liegt in Thüringen, wo der Begründer des Neo-Satanismus, Aleister Crowley sich vor Jahrzehnten zum “Weltheiland” hat ausrufen lassen. [1]

Das Grab von Sandro Beyer war angeblich der Zielort der Täter von Witten nach ihrem Mord an einem Freund. [2]

Quellen:
[1] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 75
[2] Hendrik Möbus kommentiert die Wittener Tat auf satanshimmel.de, 24.7.2001


Soziale und gesellschaftliche Faktoren


Alle drei Täter kommen aus so genannten “guten Familien”: Ein Vater ist CDU-Landtagsabgeordneter, eine Mutter ist Erzieherin, die Eltern des dritten Täters sind Lehrer.  [1], [2]

Eines der Erklärungsmodelle im Nachhinein war, die jugendlichen Täter hätten sich “durch das Vakuum nach der Wende” dem Satanismus zugewendet. [3]

 

Quellen:
[1] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München, S. 74
[2] Hans Meiser, Talkshow Sat 1, Erstausstrahlung 19.9.2000: “Satan liebt Dich – Im Bann des Teufels”
[2] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München, S. 78


Mediale Einflüsse und Folgen


Die Täter gaben sich martialische Namen aus Filmen, guckten Horrorvideos und produzierten selbst welche. Die 1992 gegründete Band “Absurd” machte durch gewaltverherrlichende Texte auf sich aufmerksam. [1]

Im Prozess sagen sie mehrfach aus, von Filmszenen und gewaltverherrlichenden Songtexten zu dem Mord oder Details der Tat inspiriert worden zu sein.[2]

Einer der Täter stilisiert sich aus dem Gefängnis heraus zum Helden der rechten Musikszene. Er veröffentlicht während der Haft ein Musikalbum mit einem Foto von Sandro Beyers Grab auf dem Cover. [3] Außerdem äußerte er sich 2001 aus seinem Exil in den USA heraus im Internet zum sogenannten “Satansmord von Witten”. Die Wittener Tat hätten die Massenmedien auf dem Gewissen. Diese hätten nämlich seine Tat, den Mord an Sandro Beyer, zum Satanistenmord aufgebauscht und damit für das Ehepaar Ruda attraktiv gemacht. [4]

Quellen:
[1] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 76f.
[2] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 81f.
[3] Grandt, Guido, “Der Satan von Witten”, Knaur Verlag München 2007, S. 86
[4] Hendrik Möbus kommentiert die Wittener Tat auf satanshimmel.de, 24.7.2001