Abschlußbericht der UBSKM 2011: Rituelle Gewalt ist ein Tabu, das Täter stark macht

2011 legte die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, ihren Abschlussbericht vor. Rituelle Gewalt wurde darin mit einem eigenen Kapitel aufgenommen. Das bedeutet eine wichtige politische Anerkennung, dass es Rituelle Gewalt gibt, dass Ermittlungsarbeit und Forschung bei Ritueller Gewalt noch nacharbeiten müssen und dass Hilfen für die Betroffenen fehlen. Wir zitieren hier diesen Bericht ab Seite 221:

Rituelle Gewalt

Rituelle Gewalt ist nach Thorsten Becker (Handbuch Trauma und Dissoziation, 2008) „eine schwere Form der Misshandlung von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern. Intention ist die Traumatisierung der Opfer. Rituelle Gewalt umfasst physische, sexuelle und psychische Formen von Gewalt, die planmäßig und zielgerichtet im Rahmen von Zeremonien ausgeübt werden. Diese Zeremonien können einen ideologischen Hintergrund haben oder auch zum Zwecke der Täuschung und Einschüchterung inszeniert sein. Dabei werden Symbole, Tätigkeiten oder Rituale eingesetzt, die den Anschein von Religiosität, Magie oder übernatürlichen Bedeutungen haben. Ziel ist es, die Opfer zu verwirren, in Angst zu versetzen, gewaltsam einzuschüchtern und mit religiösen, spirituellen oder weltanschaulich-religiösen Glaubensvorstellungen zu indoktrinieren. Meist handelt es sich bei rituellen Gewalterfahrungen nicht um singuläre Ereignisse, sondern um Geschehnisse, die über einen längeren Zeitraum wiederholt werden.“

„Ritueller Missbrauch ist immer noch ein Tabu, das macht die Täter stark.“

In Anrufen und Briefen in der Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten haben Betroffene mehrfach von ritueller Gewalt berichtet. Die Berichte sind erschütternd in Ausmaß und Dimension, da die meisten Betroffenen bereits in sehr frühem Kindesalter vielfach und jahrelang durch verschiedene Täter und Täterinnen – zum Teil höchst sadistisch und/oder mit kultischem und/oder satanistischem Hintergrund – missbraucht und hierfür regelrecht „umprogrammiert“ worden sind. Folgende Probleme ergeben sich bei der Erfassung von ritueller Gewalt (nach Igney, Vielfalt e.V., 2010):

  • Keine einheitliche Definition, keine Erfassung der Fälle
  • Komplexe Traumatisierung der Betroffenen – Strafverfahren nicht oder nur
    erschwert möglich
  • Versorgungssystem für Betroffene ritueller Gewalt nicht ausgestattet
  • (Mit-)Täterschaft der Betroffenen, erzwungen oder aus eigener Überzeugung
  • Häufig enge Bindung der Betroffenen an die Täter bzw. Täterinnen
  • Verbindungen zur organisierten Kriminalität
  • Keine ausreichende Unterstützung für Aussteigerinnen und Aussteiger (fehlende Schutzunterkünfte, Therapien, rechtliche Möglichkeiten)
  • Rechtliches und ethisches „Graufeld“ für Beraterinnen und Berater bzw.
    Therapeutinnen und Therapeuten (z.B. Schweigepflicht nach § 203 StGB versus
    Anzeigepflicht bei geplanten Schwerverbrechen nach §138 StGB)

Sowohl Praxiserfahrungen (Noblitt & Perskin Noblitt, 2008, Fliß & Igney, 2010) als auch Betroffenenbefragungen (Becker, Karriker, Overkamp, Rutz, 2007, 2011; ähnlich: Young et al., 1991 und Shaeffer, Cozolino, 1992) zeigen ein komplexes Problemgeflecht aus massiver sexueller und körperlicher Gewalt, schweren Straftaten, ideologischen Indoktrinierungen u.a. mit Mind-Control-Techniken und dem Zwang zur Geheimhaltung. Oft werden die Opfer von Geburt an – zum Teil innerfamiliär – einbezogen und wachsen in diesem System mit entsprechend tief greifenden psychischen und psychosozialen Folgen auf. Durch Täter und Täterinnen zwecks Manipulierbarkeit bewusst erzeugte Dissoziationen sind oft die einzige Möglichkeit der Betroffenen, die Erlebnisse und Erfahrungen zu überleben.

„Ich wünsche mir nur eine Nacht ohne Albträume. Opfer von Kult und rituellem Missbrauch werden vergessen.“

Oftmals wird Betroffenen ritueller Gewalt nicht Glauben geschenkt oder aber Therapeutinnen bzw. Therapeuten setzen sich als Mitwissende selbst einer Gefahr aus. Erschwert wird eine Therapie auch durch die multiple Persönlichkeit, die Betroffene ritueller Gewalt häufig aufweisen.

Inzwischen liegen für drei Bundesländer die Ergebnisse erster Befragungen der im Auftrag von Krankenkassen arbeitenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vor: 12 % bis 13 % gaben an, mit dem Thema in ihrer Arbeit konfrontiert worden zu sein. Aufgrund fehlenden Fachwissens, des hohen Geheimhaltungsdrucks, der komplexen Traumatisierung der Betroffenen und der damit verbundenen Sprachlosigkeit ist die Annahme einer hohen Dunkelziffer gerechtfertigt (Igney, 2010).

Rituelle Gewalt ist auch durch den Druck und die Gefahr, denen Betroffene ritueller Gewalt seit frühester Kindheit ausgesetzt sind, nur wenig erforscht und statistisch kaum erfasst. Oft leiden Betroffene ritueller Gewalt unter multiplen Persönlichkeitsstörungen und sind bereits im Kindesalter so massiv unter Druck gesetzt worden, dass es ihnen sehr häufig nicht möglich ist, das Geschehene zu benennen und sich Hilfe zu suchen. Die Begleitung, Beratung und Therapie von Menschen, die rituelle Gewalt erfahren haben, stellen für die psychosoziale und medizinische Praxis entsprechend erhebliche Herausforderungen dar. Bereits 1998 stellte die Enquete-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ des Deutschen Bundestages einen defizitären Wissensstand fest und forderte die Erforschung der Phänomene der rituellen Gewalt.

Ein Blick in die vorhandene Forschung zu ritueller Gewalt zeigt, dass es weder eine einheitliche Definition gibt noch einheitliche Standards zur Phänomenerfassung vorhanden sind. Rituelle Gewalt ist noch stärker als sexueller Missbrauch in der Gesellschaft tabuisiert. Der defizitäre Wissensstand der Forschung erschwert Arbeit und Diskussion des Themas.

„Betroffene sexuellen Missbrauchs sollen sich trauen, etwas zu sagen. Sie sollen merken, dass es trotz Programmierung nicht verboten ist, darüber zu sprechen.“

Vor diesem Hintergrund sind Bestandsaufnahmen zur Thematik rituelle Gewalt, bezogen auf Folgeerscheinungen und die Versorgungssituation in Deutschland, und zur Qualität der Beratung, Begleitung und Behandlung aus Sicht Betroffener und aus therapeutischer und medizinischer Sicht erforderlich. Die Entwicklung spezifischer, interdisziplinärer Unterstützungskonzepte wäre ebenso wünschenswert wie die Erstellung von berufsgruppenspezifischen Informations- und Fortbildungsmaterialien.”

Den kompletten Abschlussbericht finden Sie hier.