Rituelle Gewalt als “Ort” sexuellen Missbrauchs

Seit Anfang 2015 hat der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) auf seiner Webseite unter der Rubrik “Wo findet Missbrauch statt?” auch einen Absatz zu Ritueller Gewalt offiziell mit aufgenommen. Auch wenn man über die Worte “Missbrauch” oder “Sex-Ring” streiten kann (nachzulesen in unseren Begriffserklärungen), ist es eine wichtige Anerkennung für die von Ritueller Gewalt betroffenen Menschen.

Die Formulierung auf der Webseite des UBSKM lautet (abgerufen 12.5.2017):

“Exkurs: Missbrauch als rituelle Gewalt

Als rituelle Gewalt bezeichnet man die systematische Anwendung schwerer körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt, etwa in Sekten (zum Beispiel Satanismus, schwarze Magie), in Gruppen, die einer extremen Ideologie verfallen sind (zum Beispiel Faschismus), und insbesondere in Sex-Ringen.
Die Opfer werden systematisch, oft von früher Kindheit an, durch Konditionierung und Programmierung („Mind Control“) zu Funktionalität und Gehorsam gezwungen. Durch Folter, Prostitution und Mord werden sie auf den Kult verpflichtet und abhängig gemacht. Rituelle Gewalt ist eine extreme und sadistische Form der Gewalt gegen Kinder und auch Erwachsene. Der seelische und/oder körperliche Missbrauch wird planmäßig, zielgerichtet und wiederholt ausgeübt – oft über einen langen Zeitraum, der auch Kindheit und Jugend überdauern kann, denn Ausstiegswillige werden unter Druck gesetzt, erpresst und verfolgt.”