Urteile in Deutschland

“Es gibt ja gar keine Urteile in Deutschland wegen Ritueller Gewalt.”

Das ist falsch. Es gibt durchaus Urteile wegen Gewalt, insbesondere wegen sexualisierter Gewalt in Glaubensgemeinschaften, Sekten oder Gruppierungen mit ideologischem Hintergrund. Aber diese Urteile tragen nicht das Etikett “Rituelle Gewalt”. Diese Bezeichnung gibt es nämlich im deutschen Strafgesetzbuch nicht.

Entsprechende Verbrechen werden den einzelnen Straftatbeständen zugeordnet (Körperverletzung, Mord und Totschlag sind strafbar, Vergewaltigung ist strafbar, Entführung ist strafbar, Vernachlässigung Schutzbefohlener ist strafbar, usw.) Laut deutschem Strafrecht müssen diese Einzel-Aspekte nachgewiesen und angeklagt werden, damit man jemanden – einen einzelnen Menschen – dafür verurteilen kann. Bei Verbrechen, an denen mehrere Täter/innen beteiligt sind, muss die Beteiligung jedes/jeder Einzelnen möglichst genau nachgewiesen werden. Und das gilt nur für die Straftaten. Mitgliedschaft in einem Geheimkult ist nicht strafbar. Das Verwenden okkulter Symbole bei bestimmten Handlungen ist nicht strafbar, usw., deshalb taucht Rituelle Gewalt als Begriff in Gesetzen oder in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht auf.

In der folgenden Liste finden Sie eine Reihe von Fällen, die in Deutschland zu einer Verurteilung geführt haben. Im Ausland ist die Gesetzeslage häufig anders – Fälle aus dem Ausland finden Sie hier.



Informationen zu diesem Thema:

WDR berichtet über Ermittlungen zum Tatkomplex Münster

Der WDR hat am 4.1.2022 eine kleine Fernseh-Beitragsreihe zum Missbrauchskomplex Münster (Ermittlungskommission “Rose”) veröffentlicht. Hier geht es nicht um rituelle, aber um organisierte sexualisierte Gewalt gegen Kinder und die Beiträge liefern spannende Einblicke in die Ermittlungen solcher Tatkomplexe.


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Sozialgericht Darmstadt und Bistum Speyer bestätigen Vorwürfe organisierter sexualisierter Gewalt

Im Mai 2020 fällte das Sozialgericht Darmstadt ein bemerkenswertes Urteil [1]. Es sprach einem 63jährigen Mann Zahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu und sah dabei als erwiesen an, dass dieser Mann in einem katholischen Kinderheim des Ordens der „Niederbronner Schwestern“ in Speyer schwere Straftaten erlitten hat, die mehrere Kriterien Ritueller Gewalt erfüllen. Auf so ein Urteil in einem OEG-Verfahren hoffen viele Betroffene und Opferanwältinnen und -anwälte seit langem. Hier kommt nun noch etwas bemerkenswertes hinzu: Das Bistum Speyer geht öffentlich ebenfalls von diesen Straftaten aus und hat sogar den Namen des Haupttäters öffentlich genannt.[2], [4] Zu diesem Fall gibt es inzwischen eine Reihe von Updates.


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Toter im Harz: Zeugen sagen über okkultistischen Orden aus

Am 12.6.2019 hat das Landgericht Göttingen einen Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt, außerdem zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Totschlags und Störung der Totenruhe. [1], [2] Er hatte im Dezember 2017 in Katlenburg-Lindau (Kreis Northeim) einen 37jährigen Hausnachbarn nach einem Streit getötet, die Leiche zerteilt und vergraben. Mitbewohner in diesem Haus sagten als Zeugen aus, sie hätten gemeinsam mit dem Angeklagten und dem Ermordeten zu einem okkulten Orden in diesem Haus gehört. Im Urteil gingen Gericht und Staatsanwaltschaft aber nicht von einer Tötung im Rahmen eines Rituales aus, sondern von einem eskalierten Streit unter Alkoholeinfluss.


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Deutscher Sektenführer entzieht sich einem Gerichtsprozess, taucht unter und wird ermordet

Im September 2016 wurde der deutsche Sektenführer Arno W. am Strand von Uruguay ermordet aufgefunden. Er war angeklagt, in seiner Sekte Kinder vergewaltigt zu haben. Bevor er nach Deutschland ausgeliefert werden konnte, wurde er umgebracht. Weil es deshalb zu keinem Urteil kam, ist dieser Fall nicht in unserer üblichen Fälle-Form aufgelistet, sondern wird hier in einem Fließtext beschrieben. Bitte suchen Sie sich die Stellen heraus, die für Sie von Bedeutung sind.


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Von Tübingen nach Prag, um Taxifahrer zu töten

Im Mai 2014 werden zwei junge Männer aus Rottenburg/Kreis Tübingen, verurteilt, weil sie in Prag einen Taxifahrer getötet haben. Die beiden interessierten sich für Satanismus und Vampirismus und nannten den Wunsch nach Blutrausch als Motiv.

Der 22jährige Täter bekam vom Landgericht Tübingen wegen Mordes eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, der 17jährige Täter erhielt 10 Jahre Jugendstrafe. [1]


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Haftstrafen für Elternpaar nach Teufelsaustreibungen

Im März 2011 wird ein Ehepaar aus Steinheim im Kreis Höxter/NRW verurteilt, die eigene Tochter elf Jahre lang sexuell misshandelt zu haben. Teilweise sollen diese Taten im Rahmen von Teufelsaustreibungen stattgefunden haben.

Die Tochter des Paares hatte zum Prozesszeitpunkt ein Kind von ihrem Vater bekommen. Mindestens drei Vergewaltigungen hätten im Rahmen von Teufelsaustreibungen stattgefunden, sah das Landgericht Paderborn als erwiesen an. Das Urteil: Für 48 nachgewiesene Inzest-Taten muss der Vater neuneinhalb Jahre, die Mutter sechs Jahre ins Gefängnis. [1]

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Urteil gegen den Musiker “Oliver Shanti”

Im Jahr 2009 wurde der deutsche New-Age-Musiker und Sektenführer “Oliver Shanti” von einem Münchner Gericht verurteilt, Kinder seiner Anhänger/innen in den 1980er Jahren sexuell misshandelt zu haben. Er bekam eine Haftstrafe von fast sieben Jahren.

Die Fahndung

Die Kriminalpolizei München veröffentlichte – wahrscheinlich im Januar 2004 [1] – einen öffentlichen Fahndungsaufruf. Darin hieß es, “Oliver Shanti” habe in den 1980er Jahren in Bayern eine Sekte gegründet,


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“Höllenleben” – “Nicki” zeigt Kindstötung auf der Wewelsburg an

Im Dezember 2001 strahlte die ARD den Dokumentarfilm “Höllenleben” aus, in dem eine Frau mit DIS (Dissoziativer Identitätsstruktur, siehe Begriffserklärungen), die sich “Nicki und die Bärenbande” nennt, von Ritueller Gewalt in ihrer Kindheit in einer satanistischen Sekte erzählt. “Nicki” zeigte sich im Rahmen der Recherchen zum Film selbst wegen Kindstötung an.

“Nicki” berichtet im Film von Foltern und Vergewaltigungen über viele Jahre. [1] Die Kindstötung ist die einzige Tat, von der sie berichtet, die zum Sendezeitpunkt noch nicht verjährt ist. Die Polizei Gütersloh nahm in Sachen der Kindstötung Ermittlungen auf. Die Staatsanwaltschaft Paderborn führte das Verfahren, weil der Tatort der Kindstötung die Wewelsburg bei Paderborn gewesen sein soll.

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Der sogenannte “Satansmord” von Witten – Daniel und Manuela Ruda

Im Januar 2002 wird das Ehepaar Daniel und Manuela Ruda verurteilt, am 6.7.2001 in Witten einen Arbeitskollegen von Daniel im Namen Satans ermordet zu haben.

Verurteilt wurde das Ehepaar Ruda nach nur sieben Verhandlungstagen für “gemeinschaftlichen und heimtückischen Mord” – Daniel Ruda zu einer Haftstrafe von 15 Jahren, Manuela zu 13 Jahren. Nach Ansicht des Gerichtes und laut ihren eigenen Geständnissen haben sie einen Arbeitskollegen von Daniel am 6.7.2001 in ihre Wittener Wohnung gelockt und dort mit Messerstichen, Hammer- und Machetenhieben getötet.

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Colonia Dignidad – Paul Schäfer misshandelt Sektenmitglieder

Im Jahr 2006 wird Paul Schäfer verurteilt, Kinder in seiner freikirchlichen Sekten-Kolonie “Colonia Dignidad” vergewaltigt und gefoltert zu haben. Außer ihm werden weitere Komplizen verurteilt. Die “Colonia Dignidad” hat nachweislich mit dem chilenischen Geheimdienst zusammen gearbeitet und Menschen gefoltert und getötet.

Baustelle: Wir haben für dieses Thema nur deutsche Quellen ausgewertet. Wenn Sie chilenische oder argentinische Quellen mit weiteren Informationen für uns beisteuern können, melden Sie sich gerne bei uns.

In Deutschland wurde gegen Paul Schäfer um 1960/61 herum ermittelt wegen sexualisierter Übergriffe auf ihm anvertraute Kinder – verurteilt wurde er aber nicht hier, sondern in Chile. Die Details zu den Taten auf deutschem Boden: Paul Schäfer war als Jugendpfleger bereits in den 1950er Jahren in Deutschland immer wieder wegen sexualisierter und nicht-sexualisierter Gewalt gegen minderjährige Jungen aufgefallen. Seine meist christlichen Arbeitgeber haben ihn meist nur versetzt oder entlassen. Zu einer Anzeige mit Haftbefehl kam es erst 1961. [1]

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“Thakar Singh”: Kleinkinder mussten stundenlang meditieren

1994 und 1995 wurden zwei Frauen in Bayern wegen Kindesmisshandlung verurteilt, weil ihnen anvertraute Kinder stundenlang meditieren mussten.

Baustelle: In diesem Fall sind noch viele Fragen offen. Wenn Sie uns unterstützen möchten, klicken Sie hier.

Die beiden Frauen erhielten mehrmonatige Haftstrafen [1] wegen § 223 b Abs. 1 STGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen.” Dieser Fall wurde von der Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 1998 als Beispiel-Urteil für Rituelle Gewalt eingeordnet. [3]


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Der Mord von Sondershausen – Sandro Beyer

Im Februar 1994 werden drei Mitglieder der Black Metal Band “Absurd” (zuvor “Luciferian Pagans”) verurteilt, den Schüler Sandro Beyer getötet zu haben.

Das Urteil am 9.2.1994 lautete: Acht Jahre Haft für Sebastian S. und Hendrik M., sechs Jahre für Andreas K.[1] Sie haben ihren 15jährigen Mitschüler Sandro Beyer am 29. April 1993 in einer Waldhütte bei Sondershausen in Thüringen getötet.


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Michael Dietmar Eschner und der Thelema-Orden in Lüneburg

Am 3.7.1992 wurde Michael Dietmar Eschner wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eines Gruppenmitglieds der von ihm geleiteten Sekte verurteilt. Es gibt noch weitere Urteile rund um diesen Fall.

1992 verhängte das Landgericht Lüneburg eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gegen Eschner. In der Urteilsbegründung werden die sexuellen Handlungen eindeutig mit magischen Ritualen in Verbindung gebracht.[1]

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Teufelsaustreibung bis zum Tod – Anneliese Michel

Im April 1978 werden die Eltern und zwei verantwortliche katholische Priester verurteilt, weil sie zugelassen haben, dass die 23jährige Anneliese Michel nach Teufelsaustreibungen gestorben ist.

Annelieses Eltern und zwei der verantwortlichen Priester wurden wegen “fahrlässiger Tötung durch Unterlassung” verurteilt, weil sie keine ärztliche Versorgung hinzugezogen und nichts gegen Annelieses Unterernährung unternommen hatten. Alle vier Angeklagten erhielten am 21. April 1978 jeweils sechsmonatige Haftstrafen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.

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