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Definitionen “Rituelle Gewalt”
Was ist eigentlich Rituelle Gewalt? Was gehört dazu, was nicht? In den vergangenen Jahrzehnten wurden die Definitionen immer wieder ein wenig verändert. Wir stellen hier alle uns bekannten Versionen chronologisch zur Verfügung. Die meisten neueren Autor/innen in der Literatur beziehen sich auf die Definition von 2008/1998 von Ulla Fröhling und Thorsten Becker bzw. sie entwickeln sie weiter.
Deutlich wird an dieser Liste, dass es sich bei Ritueller Gewalt nicht um ein neues, kurzlebiges Phänomen handelt, sondern dass seit Ender der 1980er / Anfang der 1990er Jahre bereits international und intensiv dazu nachgedacht und sachlich gearbeitet wird.
Unsere Definition und Grundlage für dieses Infoportal
Grundlage für unsere Kriterien sind die Aspekte, die in den Berichten von Betroffenen in der einen oder anderen Form immer wieder auftauchen:
- Extreme, sadistische, fast immer sexualisierte Gewalttaten und Folter bis hin zum Tod von Opfern. Häufig ist dabei auch die Rede von Zwangs-Schwangerschaften und Kindstötungen.
- Berufung der Täter*innen auf irgendeine Form von Religion oder Ideologie (Satanismus, Rechtsradikalismus oder “Völkischer Glauben”, Esoterik, Christentum, Freimaurertum usw.) Manche Täter*innen-Gruppen scheinen auch keinen besonderen ideologischen oder religiösen Überbau zu haben, sondern einfach nach Art einer “Loge” zu funktionieren (geschlossener Mitgliederkreis, Aufnahme-Riten, Mitwisserschaft, die verpflichtet, manchmal ist wahrscheinlich auch viel Geld im Spiel, um Zugang zu solchen Kreisen zu erhalten).
- Geheimhaltungsmaßnahmen, Vertuschung, Schweigegebote, die durch Bedrohung. extreme psychische Kontrolle [siehe unsere Begriffserklärungen zu “Mind Control”], Psychotricks oder mit kriminellen Mitteln durchgesetzt werden
- Es wird berichtet, dass keine Einzeltäter*innen, sondern Gruppen von Menschen an diesen Taten beteiligt sind. Wie wir auf dieser Webseite damit umgehen, lesen Sie hier.
- Berichtet wird von Verbindungen in die Organisierte Kriminalität (Pädokriminalität, Gewalt-Pornografie, Zwangsprostitution, Drogenkriminalität, Menschenhandel und Menschenschmuggel usw.)
- Berichtet wird von Verbindungen in staatliche und gesellschaftliche Institutionen (Beteiligung von Behördenvertreter/innen, Medizin, Politik, Kirchen usw.)
- Berichtet wird, dass die Taten über einen langen Zeitraum stattfinden. Nicht selten sprechen Aussteiger*innen davon, dass sie in die Gruppen hinein geboren wurden oder dass ihre Familien über mehrere Generationen Mitglieder einer kriminellen Organisation sind bzw. waren. Dieses Kriterium ist für uns quasi nicht zu erfassen. Da Gerichtsurteile unsere Datenbasis bilden, ist dort immer nur der Fokus auf die Tat oder Taten eines einzelnen Täters/einer einzelnen Täterin. Die Einbindung in langfristigere Strukturen ist dabei nur sehr selten öffentlich sichtbar.
Rituelle Gewalt, wie wir sie hier beschreiben, ist also kein “Mode-Phänomen”, kein “Jugend-Kult” oder harmloser Okkultismus – Berichte über Rituelle Gewalt beinhalten Schwerverbrechen und Kapitalverbrechen. Und nicht selten stellen die Ideologien dahinter auch unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage. Sie nehmen den Staat und seine Institutionen für sich selbst nicht als maßgeblich an.
Manche Fälle, die wir in unsere Liste aufgenommen haben, fallen nicht unter diese Definition und Kriterien, oder sie erfüllen nur einen Teil davon. Wir haben uns dafür entschieden, sie trotzdem aufzunehmen, weil sich an ihnen Strukturen verdeutlichen lassen oder weil wir wollen, dass Sie sich selbst ein Bild machen können, welches Spektrum von Straftaten im Spektrum Ritueller Gewalt es gibt. Hin und wieder geht es uns auch einfach darum, dass ein spektakulärer Fall bei uns gefunden werden kann, um Hintergründe nachzulesen (“Wie war das noch damals mit diesem Satansmord in Prag…?” – auch wenn dieser zum Beispiel keine sexualisierte Komponente hatte)
2019 Unabhängige Aufarbeitungskommission
Am 3. April 2019 legte die Aufarbeitungskommission beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einen Bilanzbericht 2019 vor, den Sie hier herunterladen können. Sie wählen dort die Formulierung “Sexueller Missbrauch in organisierten rituellen Strukturen” und definieren dies an mehreren Stellen:
„Sexueller Missbrauch in organisierten Strukturen meint sexualisierte Gewalt und Ausbeutung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch untereinnander bekannte und vernetzte Täter und Täterinnen, die zielgerichtet, wiederholt und mit langfristiger Abhängigkeit der Betroffenen erfolgen.“ (S. 118)
In den Begriffsbestimmungen auf Seite 271 schreiben sie:
“Sexueller Missbrauch in organisierten Strukturen (organisierte Gewalt): Es handelt sich um organisierte Gewalt, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
a) Mehrmalige gemeinschaftliche Übergriffe,
b) Weitergabe der Kinder an Dritte,
c) Taten in Gewinnerzielungsabsicht.Sexueller Missbrauch in organisierten rituellen Strukturen (rituelle Gewalt): Bei ritueller Gewalt handelt es sich um die systematische Anwendung schwerer körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt in Gruppierungen mit einer (schein-)ideologischen oder religiös geprägten Sinngebung oder Rechtfertigung für ihr kriminelles Handeln.”(S. 271)
2018 Fachkreis beim Bundesfamilienministerium
Der Fachkreis “Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen” beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Apirl 2018 Empfehlungen an Politik und Gesellschaft vorgelegt. Darin wird Rituelle Gewalt folgendermaßen definiert:
“In organisierten und rituellen Gewaltstrukturen wird die systematische Anwendung schwerer sexualisierter Gewalt (in Verbindung mit körperlicher und psychischer Gewalt) an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch die Zusammenarbeit mehrerer Täter_innen bzw. Täter_innennetzwerke ermöglicht und ist häufig verbunden mit kommerzieller sexueller Ausbeutung (Zwangsprostitution, Handel mit Kindern, Kinder-/Gewaltpornografie). Dient eine Ideologie zur Begründung oder Rechtfertigung der Gewalt, wird dies als rituelle Gewaltstruktur bezeichnet.
In manchen Strukturen sind Familien generationenübergreifend eingebunden. Es erfolgt eine frühkindliche Bindung an Täter_innen, Gruppe und Ideologie. Hinzu kommt ein Schweigegebot. Aussteigenede werden unter Druck gesetzt, erpresst und verfolgt.
Organisierte und rituelle Gewaltstrukturen können eine umfassende Kontrolle und Ausbeutung von Menschen durch Mind-Control-Techniken beinhalten. Die planmäßig wiederholte Anwendung schwerer Gewalt erzwingt spezifische Dissziation bzw. eine gezielte Aufspaltung der kindlichen Persönlichkeit. Die enstehenden Persönlichkeitsanteile werden für bestimmte Zwecke trainiert und benutzt. Ziel dieser systematischen Abrichtung ist eine innere struktur, die durch die Täter_innen jederzeit steuerbar ist und für die das Kind und später der Erwachsene im Alltag keine bewusste Erinnerung hat.
Für Menschen mit diesen Erfahrungen ist es besonders schwer, Schutz und angemessene Unterstützung zu erhalten.”
(Das Originaldokument enthält zahlreiche weitere Hintergrundinformationen – Lesenswert!)
2017 Forschungsprojekt der Universitätsklinik Eppendorf (UKE)
Von Juli bis Oktober führte ein Forschungsteam an der Universitätsklinik Eppendorf (UKE) eine Online Befragung von Betroffenen und Helfer.innen organisierter sexualisierter Gewalt die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet (Stand April 2018). In den Informationen für die Teilnehmer.innen findet sich folgende Definition:
“Als sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen werden sexuelle Handlungen bezeichnet, die gegen den Willen der Betroffenen erfolgen oder denen sie aufgrund körperlicher, seelischer und manchmal auch geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Sexuelle Gewalt wird in der (Fach-)Öffentlichkeit vor allem Einzeltäter_innen zugeschrieben. Jedoch wird zunehmend zur Kenntnis genommen, dass Betroffene auch von sexuellen Gewalterfahrungen durch mehrere Täter_innen berichten. Sexuelle Übergriffe und sexuelle Ausbeutung durch untereinander bekannte und vernetzte Täter_innen, die zielgerichtet, wiederholt und mit langfristiger Abhängigkeit der Betroffenen erfolgen (z.B. im Rahmen von organisierter Kriminalität wie Kinderpornographie oder Zwangsprostitution), nennen wir in dieser Studie organisierte Gewalt.
Wenn organisierte Gewalt mit einer (schein-)ideologischen oder religiös geprägten Rechtfertigung oder Sinngebung erfolgt (z.B. in satanistischen oder faschistischen Gruppierungen; Sekten oder Kulten), bezeichnen wir diese Gewaltform als rituelle Gewalt. Betroffene berichten, dass ihnen bereits im Kindesalter Glaubenssysteme aufgezwungen wurden, die zur Rechtfertigung der gewaltvollen sexuellen Ausbeutung, zur Aufrechterhaltung von Abhängigkeiten und Redeverboten dienen. Sie schildern auch, dass es meist mehrere Opfer und erzwungene Wechsel der Opfer in Täterrollen gibt. Die Übergänge zwischen organisierter und ritueller Gewalt sind oft fließend.
Im Kontext von organisierter und/oder ritueller Gewalt berichten Betroffene von verschiedenen Formen an Bewusstseinsspaltung und -manipulation. Sie schildern, dass über extreme Gewaltanwendungen in der Kindheit und Jugend ihre sich entwickelnde Persönlichkeit in verschiedene innere Anteile aufgespalten wurde. Die so entstandenen Persönlichkeitsanteile wurden von den Täter_innen gezielt für ihre Zwecke trainiert und genutzt. Diese Form der Kontrolle und Ausbeutung nennen wir in dieser Studie mind control.”
2017 Definition aus der Master-Arbeit von Alex Stern
Die Master-Arbeit von Alex Stern wurde zur Erlangung des akademischen Grades Master of Arts (M.A.) im Fach Erziehungswissenschaft verfasst. Sie setzt sich diskursanalytisch mit (il-)legitimen Wissensbeständen im Zusammenhang mit Hilfsangeboten für Erwachsene mit Ritueller Gewalterfahrung auseinander.
Die Arbeit ist nicht öffentlich zugänglich, sie wurde uns aber vom Autor in Auszügen für das Infoportal Rituelle Gewalt zur Verfügung gestellt. Auch diese Definition veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Als Rituelle Gewalt soll in dieser Arbeit jegliche psychische und physische einschließlich sexualisierter Gewalt betrachtet werden, bei deren Anwendung folgende Kriterien zutreffen:
a) Die Rechtfertigung oder Begründung der Gewaltausübung beinhaltet einen Transzendenzbezug. Mit diesem Kriterium grenzt sich Rituelle Gewalt von ritualisierter Gewalt im Rahmen von kollektiven Verhaltensweisen im Rahmen bestimmter Veranstaltungen z.B. ursprünglich musikalisch formierter Subkulturen ab (vgl. Inhetveen 1997 [1]).
b) Die Gewalt wird innerhalb einer Gruppe im soziologischen Sinne, also von mindestens drei Personen ausgeübt, diese Gruppe hat dabei über die einzelne Situation der Gewaltausübung hinaus Bestand. Damit wird den Tatsachen Rechnung getragen, dass sich erstens Gewalt, die in sozialen Gruppensituationen ausgeübt wird, von Gewalt unterscheidet, die zwischen zwei Personen ohne dritte Anwesende ausgeübt wird (vgl. Collins 2008 [2]). Zweitens wird der Tatsache Rechnung getragen, dass intern oder extern gewaltausübende Gruppen längerfristigen Bestand haben müssen, um bestimmte soziale Normen und Werte intern derart etablieren zu können, dass eine Rechtfertigung oder Begründung von Gewaltausübung (s. a) ) von den Mitgliedern getragen werden kann (vgl. Collins 2008, Catino 2014 [3]).
c) Die Gruppe ist klandestin organisiert, das heißt, sie ist bemüht, sich vor der Wahrnehmung der Allgemeinheit zu verbergen (vgl. Rinschede 1999: 75 [4]). Damit findet eine Abgrenzung zu Sekten statt, die unter Umständen ihre internen Strukturen, nicht aber ihre Existenz verbergen und zudem häufig aktiv um Mitglieder werben. Im Zusammenhang mit der Verhandlung und der Zugänglichkeit von Wissen für die pädagogische Praxis sind Unterschiede zwischen Gruppen, die nach Möglichkeit jedes öffentliche Auftreten meiden, und Gruppen, die z.B. ihre Glaubensinhalte und Mitgliedschaftsvoraussetzungen in Online-Auftritten oder über direkte Mission zuganglich machen, bedeutsam: Im letzteren Fall können Professionelle sich durch den direkten Kontakt mit der Gruppe ein eigenes Bild über Inhalte und Struktur verschaffen, im ersteren Fall sind sie von anderen geführten Diskursen abhängig.
Literaturangaben von Alex Stern:
[1] INHETVEEN, K. (1997): Gesellige Gewalt. Ritual, Spiel und Vergemeinschaftung bei Hardcorekonzerten, in: Soziologie der Gewalt, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie,
Sonderheft, Bd. 37: 235 – 260.
[2] COLLINS, R. (2008): Violence. A Micro-Sociological Theory, Oxford/Princeton: Princeton University Press.
[3] CATINO, M. (2014): How Do Mafias Organize? Conflict and Violence in Three Mafia Organizations, in: European Journal of Sociology, 55-2: 177 – 220.
[4] RINSCHEDE, G. (1999): Religionsgeographie, Braunschweig: Westermann.
2016 Kurzdefinition von Gaby Breitenbach
Bei einer Tagung des Bundesfamilienministeriums im November 2016 eröffnete Gaby Breitenbach, Traumatherapeutin aus Stuttgart, ihren Workshop mit einer neuen, sehr ungewöhnlichen Definition:
“Rituelle Gewalt ist die gezielte, planvolle Abrichtung von Kindern, unter anderem mit sexualisierter Gewalt, zu diversen Zwecken kommerzieller Ausbeutung.”
Diese Definition stellt, anders als viele andere Definitionen, nicht die angewendete Gewalt in den Mittelpunkt, sondern die Intention der Täter/innen.
2016 Kurzdefinition von Brigitte Hahn, Bistum Münster
Auf der Tagung “Mutige Einblicke in düstere Welten” am 31.8. und 1.9.2016 brachte die Veranstalterin, Brigitte Hahn, Rituelle Gewalt auf die bislang kürzeste uns bekannte Formel:
Rituelle Gewalt beinhaltet folgende Stichworte:
- planmäßig und systematisch
- sexuell, körperlich und psychisch
- gewalttätig bis hin zu Tötungen
- im Kontext einer Ideologie oder Weltanschauung
2015 und 2011 Einordnung der/des UBSKM
Anfang 2015 veröffentlichte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, den folgenden Text auf seiner Webseite “Wo findet Missbrauch statt?” (abgerufen 11.2.2015):
“Exkurs: Missbrauch als rituelle Gewalt
Als rituelle Gewalt bezeichnet man die systematische Anwendung schwerer körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt, etwa in Sekten (zum Beispiel Satanismus, schwarze Magie), in Gruppen, die einer extremen Ideologie verfallen sind (zum Beispiel Faschismus), und insbesondere in Sex-Ringen.
Die Opfer werden systematisch, oft von früher Kindheit an, durch Konditionierung und Programmierung („Mind Control“) zu Funktionalität und Gehorsam gezwungen. Durch Folter, Prostitution und Mord werden sie auf den Kult verpflichtet und abhängig gemacht. Rituelle Gewalt ist eine extreme und sadistische Form der Gewalt gegen Kinder und auch Erwachsene. Der seelische und/oder körperliche Missbrauch wird planmäßig, zielgerichtet und wiederholt ausgeübt – oft über einen langen Zeitraum, der auch Kindheit und Jugend überdauern kann, denn Ausstiegswillige werden unter Druck gesetzt, erpresst und verfolgt.”
Schon seine Vorgängerin, die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Dr. Christine Bergmann, legte 2011 ihren Abschlussbericht (Link zum Download) vor, in den Rituelle Gewalt mit einem eigenen Kapitel aufgenommen wurde. Auch das bedeutete eine wichtige politische Anerkennung. Im Text wird darauf hingewiesen, dass es Rituelle Gewalt gibt, dass Ermittlungsarbeit und Forschung bei Ritueller Gewalt noch nacharbeiten müssen und dass Hilfen für die Betroffenen fehlen. Mehr lesen…
2010 Arbeitsdefinition von Claudia Fliß und Claudia Igney
In Ergänzung zur untenstehenden Definition von Thorsten Becker und Ulla Fröhling (2008/1998) stellen die Diplom-Psychologin und Therapeutin Claudia Fliß und die Sozialwissenschaftlerin (M.A.) Claudia Igney in ihrem “Handbuch Rituelle Gewalt” (2010) folgende Arbeitsdefinition auf:
“Unserer Erfahrung nach sind wesentliche Bestandteile Ritueller Gewalt: Rituelle Gewalt findet in der Regel statt in Gruppierungen mit hierarchischen und männlich dominierten Strukturen, oft generationenübergreifend und mit langer Tradition. In manchen Gruppierungen sind die Handlungen in ein Glaubenssystem eingebettet. Andere Gruppierungen täuschen ein Glaubenssystem nur vor, um andere Interessen (Macht, Geld, Sadismus) verwirklichen zu können. Das Wissen über Ziele, Strukturen und Handlungen der Gruppen liegt bei einem oder wenigen Mächtigen, die dies nach dem Motto divide et impera (teile und herrsche) unter sich aufteilen. Macht und Wissen werden in absteigenden Hierarchie-Ebenen geringer. Verbindungen zu anderen Bereichen der Organisierten Kriminalität (Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung jeglicher Art, Drogen etc.) sind üblich.”
2009 Differenzierung satanistischer/okkultistischer Ritueller Gewalt von Rainer Fromm
Auf der Tagung “Rituelle Gewalt – Vom Erkennen zum Handeln” in Trier am 6.11.2009 (Dokumentation als PDF hier) stellte der Journalist und Politologe Dr. Rainer Fromm folgende Frage:
“Wie steht es um Rituelle Gewalt im Kontext mit Satanismus und Okkultismus? Definitorisch lassen sich drei belegbare Rituelle Gewaltformen unterscheiden:
-
Rituelle Gewalt als Ausdruck eines Glaubenssystems, etwa im okkult-satanistischen Kontext, aber auch im Kontext vieler Saturnlogen.
-
Eine Inszenierung Ritueller Gewalt mit Anleihen aus der satanistischen Literatur und Symbolik zu kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken.
-
Als wiederkehrende Rahmungselemente pornographischer Gewalt, die möglicherweise neue “Kicks” des Okkulten verleihen sollen und häufig Niederschlag auf einschlägigen Seiten im Internet finden.”
Und etwas später im Vortrag erläuterte er:
“Entgegen der weitläufigen Meinung über den schwarzen Okkultismus beten die wenigsten Satanslogen zum Teufel oder einem wie auch immer genannten göttlichen Gegenpart. Das widerspräche dem Kerngedanken der satnistischen Ideologie, nach der sich der Mensch über den Schöpfungsmythos der Götter stellt. Im Mittelpunkt zumindest der deutschen Gruppen steht nicht die Anbetung Satans, sondern die Anbetung des eigenen Egos, also die Vergöttlichung des Egos.” [1]
Quellen:
[1] Vortragsdokumentation von Fromm, Rainer, „Rituelle Gewalt: Womit haben wir es zu tun?“, zitiert nach der Tagungsdokumentation der Tagung vom 6. November 2009 in Trier, „Rituelle Gewalt – Vom Erkennen zum Handeln“, Pabst Science Publishers , Lengerich 2011
2008 (1998) Definition von Thorsten Becker und Ulla Fröhling
Grundlage der meisten Texte, Studien und Bücher ist die Definition von Thorsten Becker, Diplomsozialarbeiter / Diplomsozialpädagoge (FH), systemischer Supervisor und Autor von Fachveröffentlichungen) und Ulla Fröhling (Journalistin, u.a. Buch “Vater unser in der Hölle”) von 2008. Entwickelt wurde diese Definition für eine nicht-öffentliche Anhörung der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema „Destruktive Kulte und Rituelle Mißhandlung: Opfer, Täter und Konsequenzen für die Politik“ (Quelle: Webseite der Renate Rennebach Stiftung). In einem Handout in Lüneburg ist sie 1998 erstmals öffentlich erschienen.
“Rituelle Gewalt ist eine schwere Form der Misshandlung von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern. Intention ist die Traumatisierung der Opfer. Rituelle Gewalt umfasst physische, sexuelle und psychische Formen von Gewalt, die planmäßig und zielgerichtet im Rahmen von Zeremonien ausgeübt werden. Diese Zeremonien können einen ideologischen Hintergrund haben oder auch zum Zwecke der Täuschung und Einschüchterung inszeniert sein. Dabei werden Symbole, Tätigkeiten oder Rituale eingesetzt, die den Anschein von Religiosität, Magie oder übernatürlichen Bedeutungen haben. Ziel ist es, die Opfer zu verwirren, in Angst zu versetzen, gewaltsam einzuschüchtern und mit religiösen, spirituellen oder weltanschaulich-religiösen Glaubensvorstellungen zu indoktrinieren. Meist handelt es sich bei rituellen Gewalterfahrungen nicht um singuläre Ereignisse, sondern um Geschehnisse, die über einen längeren Zeitraum wiederholt werden.” (Quelle: http://download.beckertho.de/open/Definition_Rituelle_Gewalt.pdf).
Thorsten Becker fordert außerdem, analog zu Uschi Baaken 2001 (siehe unten) – den Begriff “Rituelle Gewalt” mit großem R zu schreiben, weil es sich meist um eine bestimmte Kombination schwerer Straftaten handelt. Wir folgen in dieser Datenbank dieser Forderung, auch wenn nicht in jedem Fall alle Merkmale gleichzeitig erfüllt sind.
2005 Untersuchung unter Psychotherapeut/innen in NRW
Die Arbeitsgruppe “Rituelle Gewalt” (R. Kownatzki, B. Hahn, S. Eilhardt und A. Kownatzki) hat 2005 in einer Studie untersucht, in welchem Ausmaß und Umfang Psychotherapeuten in NRW und der Bundesrepublik mit Ritueller Gewalt bei der Patientenversorgung konfrontiert werden. Die Definition dieser Arbeitsgruppe lautete:
“Rituelle Gewalt im Sinne der Untersuchung ist körperliche, sexuelle und psychische Mißhandlung in Form von Ritualen mit ideologischem Hintergrund.”
Der Untertitel dieser Studie hieß “Umfragestudie zur satanistischen rituellen Gewalt als therapeutisches Problem”. Wegen dieser Festlegung auf Rituelle Gewalt im satanistischen Kontext, wurden einige der rückgemeldeten Fragebögen bei der Auswertung aussortiert, die Hinweise auf singuläre Einzeltäter enthielten oder keinen Zusammenhang mit organisierten rituellen Kulthandlungen erkennen ließen (13 Fälle aus dem Esoterikbereich wie der Einsatz von Exorzismus zur “Behandlung” von Krankheiten wie Schizophrenie etc. sowie 4 Fälle, die von den Vertrags-Psychotherapeuten als unglaubwürdig eingestuft wurden). Hierin unterscheidet sich die Herangehensweise der Studienmacher/innen von unserer Definition, denn wir nehmen auch Gewalttaten aus Esoterik oder z.B. Exorzismen in unsere Datenbank mit auf.
Quelle und Details zu den Studienergebnissen: Buch “Rituelle Gewalt – Das (Un)heimliche unter uns”, Hrsg. Arbeitskreis Rituelle Gewalt der Bistümer Osnabrück, Münster und Essen, dialogverlag Münster 2014, ab S. 224
2001 Definition von Uschi Baaken
Die Diplom-Psychologin Uschi Baaken formulierte in einem Vortrag 2001:
Ich gehöre zu denjenigen, die Rituelle Gewalt mit großem “R” schreiben, da es keine Attribuierung von Gewalt, sondern eine spezifische Form der Gewalt ist, die sich aus mehreren Elementen zusammen setzt. Die Los Angeles County Commission for Women gab schon 1991 folgende Definition von Ritueller Gewalt bekannt:
“Rituelle Misshandlungen [sind] eine brutale Form der Misshandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, bestehend aus körperlicher, sexueller und psychischer Misshandlung in Form von Ritualen. Zwar gibt es auch andere als satanische Rituale, die meisten Überlebenden geben jedoch an, dass sie rituell misshandelt werden als Bestandteil einer Anbetung Satans, um sie mit satanischen Glaubensvorstellungen und Praktiken zu indoktrinieren. Rituelle Misshandlung besteht nur in den seltensten Fällen aus einer einzigen Episode. Gewöhnlich finden die Misshandlungen wiederholt über einen langen Zeitraum hinweg statt.”
Bei Ritueller Gewalt handelt es sich nicht ausschließlich um sexualisierte Gewalt, sondern um ein Gewaltkontinuum, das “geprägt ist von lang anhaltender physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt”, die sich häufig in einem Kontext “verbunden mit Symbolen oder Tätigkeiten, die den Anschein von Religiösität, Magie oder übernatürlichen Bedeutungen haben”, ereignet. Die verschiedenen Gewaltformen sind miteinander verzahnt und deshalb so traumatisierend.”
(Ende des Zitats von Uschi Baaken)
1998 Kleine Anfrage an die Bundesregierung
Im Juli 1998 stellten die Abgeordneten Renate Rennebach, Dr. Monika Ganseforth, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Ulla Schmidt (Aachen), Gisela Schröter, Cornelie Sonntag-Wolgast u.a. eine kleine Anfrage zu Ritueller Gewalt an die Bundesregierung. Darin wird Rituelle Gewalt wie folgt beschrieben:
“Hierbei handelt es sich um schwere sexuelle, physische und und emotionale Mißhandlung, verbunden mit dem Verwenden von Symbolen oder mit Handlungen, die den Anschein von Religiösität, Magie oder übernatürlichen Bedeutungen haben. Gewöhnlich findet rituelle Mißhandlung wiederholt über einen längeren Zeitraum statt. Opfer ritueller Mißhandlung sind vor allem kleine Kinder und Frauen, deren Widerstand durch Hypnosetechniken, Drogen oder Alkohol gebrochen wird. Darüber hinaus sind die Opfer von ritueller Gewalt häufig sog. Programmierungen ausgesetzt. Hierbei handelt es sich um systematische Terrorisierung unter Anwendung äußerster Gewalt, mit dem Ziel, das Opfer gefügig zu machen, ihm Schweigegebote aufzuerlegen, mit den Tätern Kontakt zu halten oder sich auf Anforderung selbst zu töten. Rituell motivierte Mißhandlungen sind im Bereich der organisierten Kriminalität und in okkultistisch-ideologischen Kreisen zu beobachten.”
In der Antwort der Bundesregierung beschreibt sie u.a. den Themenkomplex Genitalverstümmelung, bezeichnet diese als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und führt auf, welche Maßnahmen sie dagegen ergreift.
1998 Einordnung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages
Dass Rituelle Gewalt kein neues Phänomen ist, lässt sich bereits im Abschlußbericht der Enquete-Kommission “Sogenannte Sekten und Psychogruppen” des Deutschen Bundestages von 1998 ab Seite 94 nachlesen. Dort wird Rituelle Gewalt beschrieben als
“Kindesmißhandlung und -mißbrauch … im Rahmen religiöser, ideologischer oder kultischer Milieus […] Unter „rituellem Mißbrauch” werden Formen sexueller, physischer und psychischer Übergriffe auf Kinder und jüngere Jugendliche – nach der Literaturlage überwiegend weiblichen Geschlechts – verstanden, die mit wiederkehrenden Symboliken, gleichförmigen Handlungen und kultisch-rituellen Vollzügen einhergehen. Die regelmäßig wiederkehrenden „rituellen Handlungen” und Symboliken können – wie auch die Expertenanhörung bestätigte – erstens Ausdruck eines Glaubensystems etwa in Form satanistisch-magischer Rituale sein, zweitens als Inszenierung und Verwendung derartiger Elemente etwa zu kinderpornographischen Zwecken in Erscheinung treten, drittens wiederkehrende Rahmungselemente in kollektiven oder individuellen Fällen von Kindesmißbrauch sein, ohne religiöse bzw. kultische Bezüge zu besitzen und schließlich bis hin zu zwanghaften psychopathologischen Elementen reichen.”
Die Autor/innen gehen davon aus, dass es in diesem Rahmen auch zu Kindstötungen kommt.
Die Schilderungen von Aussteiger/innen und Überlebenden fassen die Autor/innen der Enquete-Kommission folgendermaßen zusammen:
“Der bereits früh in der Familie oder deren Umkreis einsetzende Kindesmißbrauch werde von rituellen Rahmungen begleitet, die gewalttätige Züge trügen. Der Mißbrauch könne regelmäßig und wiederkehrend durch Bilder, Darstellungen, Töne, Maskierungen oder Inszenierungen begleitet werden, die die Kinder zusätzlich in Angst versetzten. In besonders zugespitzten Fällen werde Kindern unter Drogen bzw. in hypnotischen Zuständen suggeriert, man habe ihnen Monster oder Bomben implantiert, die für den Fall, daß sie das Schweigen brächen, zu ihrer
Zerstörung führen würden. In anderen Berichten wird die Bedrohung durch Hunde, die Inszenierung der Bedrohung durch Dämonen, die Vortäuschung bzw. der Vollzug von Tier- und Menschenopfern berichtet, die bei den Kindern zu Ausnahmezuständen und extremer Panik führten. Diese Formen könnten Bestandteil kultischer Handlungen sein, aber auch zur gezielten Unterwerfung von Kindern ohne jeden Glaubensbezug vorgenommen werden. Ziel solle jeweils die völlige Unterwerfung und umfassende Kontrolle des Kindes sein.”
1996 Thorsten Becker und Patrick Felsner
Für die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Hamburg e.V. haben Thorsten Becker und Patrick Felsner 1996 einen Artikel für die Dokumentation einer Fachtagung “Satanismus und Ritueller Missbrauch – Aktuelle Entwicklungen und Konsequenzen für die Jugendhilfe” geschrieben. Darin dafinieren sie Rituelle Gewalt wie folgt:
“Ritueller Mißbrauch ist schwerer sexueller, physischer und emotionaler Mißbrauch, der sich in einem Kontext ereignet, verbunden mit Symbolen oder Tätigkeiten, die den Anschein von Religiösität, Magie oder übernatürlichen Bedeutungen haben. Diese Tätigkeiten werden über längere Zeit wiederholt, um die Kinder in Angst zu versetzen, sie gewaltsam einzuschüchtern und um sie zu verwirren.”
Zitiert nach David Finkelhor: Nursery Crimes-Sexual Abuse in Day Care; in: Core, Dianne; Chasing Satan; London, 1991; S. 12
Den gesamten Artikel mit einer weiteren Ausdifferenzierung Ritueller Gewalt nach Arten und Erscheinungsformen können Sie auf der von Thorsten Becker verantworteten Homepage von S.P.O.R.G. Consulting e.V. nachlesen.
1994 Margaret Smith
“Ritualisierter Missbrauch ist eine brutale Form körperlicher, seelischer und sexueller Mißhandlung an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die im Rahmen von Ritualen verübt wird. Fast immer handelt es sich dabei um einen wiederholten Mißbrauch über einen ausgedehnten Zeitraum. Oftmals finden die Rituale im Rahmen satanischer Messen (oder faschistischer Zirkel) statt.”
Margaret Smith, Buch “Gewalt und sexueller Mißbrauch in Sekten”, 1994, S. 12
1994 Niederländisches Justizministerium, Dezernat Staats- und Strafrecht, Den Haag
“Aufgrund der zur Verfügung stehenden Literatur hat die Arbeitsgruppe die Merkmale rituellen Missbrauchs festgestellt und eine nähere Begriffsbestimmung vorgenommen. Die Schlußfolgerung lautet, dass Angst in den Zeugnissen über rituellen Missbrauch ein entscheidendes Element ist. Das wichtigste in den Berichten und die Hinsicht, in der sie sich von anderen Berichten über organisierte und unorganisierte Formen sexuellen Missbrauchs unterscheiden, ist ihr grausamer Charakter, ein perverser sexueller Sadismus. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes hat die Arbeitsgruppe, ohne sich über die Glaubwürdigkeit der Berichte über sexuellen Missbrauch aussprechen zu wollen, folgende Begriffsumschreibung vorgenommen:
Mit Ritualen [1] versehener und in Gruppen durchgeführter sexueller Sadismus gegen mehrere Kinder in Kombination mit extremen Formen physischer Gewalt und Bedrohung.” [2]
Anmerkung:
[1] Im Original steht: “Mit Rituellen versehener…”, das haben wir für einen Tippfehler gehalten und in “Mit Ritualen” geändert.
[2] Die Quelle für dieses Zitat liegt uns als fotokopierter deutscher Text vor. Überschrieben ist sie mit “Bericht der Arbeitsgruppe Ritueller Missbrauch, April 1994, Justizministerium, Dezernat Staats und Strafrecht, Den Haag.” Die Seiten sind durchnummeriert von 1-3, die Übersetzung beginnt aber mit “7. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen”, aus denen wir hier zitieren. Offensichtlich hat da also jemand nur die Zusammenfassung aus dem Niederländischen ins Deutsche übersetzt. Mehr Hintergrundinformationen zu dieser Arbeitsgruppe finden Sie hier.
1991 Dr. Fred und Dr. Jette Jonker, Kinderärzte aus Oude Pekela, Niederlande
In einem Vortrag zitierten die niederländischen Kinderärzte Fred und Jette Jonker (mehr zu ihrer Untersuchung finden Sie hier) eine Definition von Kelly (mehr Angaben dazu machen sie nicht).
“Ritueller Missbrauch ist der wiederholte und systematische sexuelle, körperliche und psychologische Missbrauch von Kindern durch Erwachsene als Teil eines Kults oder einer Teufelsanbetung.”
Hier sind also sowohl die Kinder als Opfer als auch der Teufelsglaube noch fest als bestimmendes Element in der Definition verankert. Das ändert sich im Laufe der Jahre (siehe Definitionen weiter oben).
Die Jonkers unterscheiden in ihrem weiteren Vortrag aus dem August 1991, der uns als Papier-Kopie vorliegt, vier Gruppen von Rituellem Missbrauch. (Sprachliche Unebenheiten sind im Original, wir schieben das auf die Übersetzung aus dem Niederländischen und gehen davon aus, dass dieser Text von den Jonkers selbst für die Konferenz, auf der sie den Vortrag hielten, übersetzt und auf Deutsch gehalten worden ist.)
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“Ritueller Missbrauch, der seine Grundlagen in einem Kult hat, welches die traditionelle oder orthodoxe Gruppe ist. Diese Form ist hochorganisiert und hat eine spirituelle Grundlage. Der Missbrauch ist nicht das Ziel dieser Menschen, sondern sie sind mehr davon angezogen, was sie glauben, das sie gewinnen können durch die Erfahrungen des Vollzugs der Rituale.
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Die Gruppe des pseudorituellen Missbrauchs, der Prostitutionstyp. Eine Gruppe von Fremden, die in kleinen Kultgruppen oder manchmal einzeln arbeiten rekrutieren die Kinder direkt. Diese Menschen aus Randgruppen neigen dazu, die Religion als einen Weg zu benutzen, ihr eigenes kriminelles Verhalten zu rechtfertigen, so dass die Schuldgefühle vermindert werden können. Hier sehen wir den Gebrauch von Verkleidungen, das Töten von Tieren, Rituale, die im wesentlichen dazu verwendet werden, die Kinder einzuschüchtern. Es gibt keine wirkliche Ideologie.
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Die dritte Gruppe ist der psychopathologische Ritualismus. Dies schließt den rituellen Missbrauch von Kindern als Teil eines Zwangs- oder Wahnsystems ein, entweder eines Individuums oder einer kleinen Gruppe, weniger eine entwickelte Ideologie.
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Die vierte Gruppe ist die der Jugendsubkultur. Im allgemeinen sind andere Verhaltensprobleme die Grundlage ihrer Verwicklung. Die Graffiti der Gruppe geben oft einen Hinweis auf ihre Natur.”
1991 Definition der Los Angeles County Commission for Women
“Rituelle Misshandlungen [sind] eine brutale Form der Misshandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, bestehend aus körperlicher, sexueller und psychischer Misshandlung in Form von Ritualen. Zwar gibt es auch andere als satanische Rituale, die meisten Überlebenden geben jedoch an, dass sie rituell misshandelt werden als Bestandteil einer Anbetung Satans, um sie mit satanischen Glaubensvorstellungen und Praktiken zu indoktrinieren. Rituelle Misshandlung besteht nur in den seltensten Fällen aus einer einzigen Episode. Gewöhnlich finden die Misshandlungen wiederholt über einen langen Zeitraum hinweg statt.”
Zitiert nach Uschi Baaken, 2001, siehe oben.