Koalitionsvertrag 2018 – wohin führt die GroKo?

Auch wir haben uns im den Koalitionsvertragsentwurf vom 7.2.2018 für die geplante Große Koalition aus CDU/CSU und SPD [Link zum Web-Archiv] angesehen. Wir listen hier alle Fundstellen auf, die sich auf sexualisierte Gewalt und “Missbrauch” beziehen (wir setzen das Wort in Anführungszeichen, weil wir es nur ungern verwenden).

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Zeile 327 ff.

Wir bekämpfen Gewalt gegenüber Frauen und Kindern: Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder. Bedarfsgerechter Ausbau und adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern.

Zeile 863 ff.

Gewalt jeglicher Art (auch seelische Gewalt), sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden wir konsequent bekämpfen. Dazu wollen wir die Forschung verbessern und die Verfahrensabläufe weiter optimieren.

Neben den wichtigen präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen ist es für einen wirksamen Opferschutz unerlässlich, die konsequente Verfolgung pädokrimineller Täter, die im Netz aktiv sind, zu intensivieren. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Netz soll härtere Konsequenzen nach sich ziehen, Schutzlücken müssen geschlossen werden.

In familiengerichtlichen Verfahren muss bei Hinweisen auf (sexualisierte) Gewalt zur Einschätzung der Gefährdungslage eine Stellungnahme von Fachleuten für Gewaltschutz und – soweit relevant – der Rechtsmedizin eingeholt werden. Das Umgangsrecht darf dem Gewaltschutz nicht zuwiderlaufen.

Wir wollen die Stelle des/der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einschließlich der wertvollen Arbeit des Betroffenenrats verstetigen.

Der Bund wird weiterhin seiner Verantwortung gegenüber den Betroffenen sexuellen Missbrauchs mit dem „Fonds Sexueller Missbrauch“ Rechnung tragen und darauf hinwirken, dass alle Länder ihren finanziellen Beitrag leisten.

Zeile 892 ff.

Der Anstieg von Cybermobbing, Grooming und sexualisierter Gewalt, Suchtgefährdung und Anleitung zu Selbstgefährdung im Netz ist besorgniserregend. Zeitgemäßer Jugendmedienschutz muss den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Inhalten sicherstellen, den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Daten gewährleisten und die Instrumente zur Stärkung der Medienkompetenz weiterentwickeln. Daher werden wir einen zukunftsfähigen und kohärenten Rechtsrahmen – unter Berücksichtigung der kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten der Länder – für den Kinder- und Jugendmedienschutz im Jugendmedienschutzstaatsvertrag und Jugendschutzgesetz schaffen.

Zeile 1031 ff.

  1. Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern

Wir werden die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und dazu ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern auflegen und die Hilfestrukturen verbessern. Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir wollen in diesem Zusammenhang, ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm auflegen, Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen sicherstellen.

Um für die betroffenen Frauen den Zugang zu ermöglichen und ihnen bei der Tragung der Unterbringungskosten zu helfen, werden wir prüfen, ob und inwieweit analog zum Unterhaltsvorschussgesetz eine vorläufige Übernahme der Kosten bei gleichzeitigem Übergang der Unterhaltsforderung auf den Kostenträger verankert werden kann.

Wir wollen das bundesweite Hilfetelefon für von Gewalt betroffenen Frauen ausbauen, besser bewerben und die Online-Beratungsangebote erweitern. Die anonymisierte Beweissicherung bei Gewalt- und Missbrauchsfällen werden wir in ganz Deutschland ermöglichen.

Wir werden prüfen, welche weiteren Maßnahmen im Bereich Gewaltschutz von Frauen erforderlich sind.

Wir wollen eine bundesweite Öffentlichkeitskampagne zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen sowie zur Sensibilisierung und Information der breiten Öffentlichkeit zu Hilfe, Unterstützung und Handlungsmöglichkeiten dagegen durchführen.

Darüber hinaus wollen wir Sensibilisierungsmaßnahmen für Unternehmen und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entwickeln und mit den beteiligten Akteuren eine gemeinsame Strategie gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erarbeiten.

Gegen Menschenhandel muss entschieden vorgegangen werden, deshalb wollen wir die Strukturen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Unterstützung der Opfer stärken.

Der Anstieg von Cybermobbing, Grooming und sexualisierter Gewalt, Suchtgefährdung und Anleitung zu Selbstgefährdung im Netz ist besorgniserregend. Zeitgemäßer Jugendmedienschutz muss den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Inhalten sicherstellen, den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Daten gewährleisten und die Instrumente zur Stärkung der Medienkompetenz weiterentwickeln. Daher werden wir einen zukunftsfähigen und kohärenten Rechtsrahmen – unter Berücksichtigung der kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten der Länder – für den Kinder- und Jugendmedienschutz im Jugendmedienschutzstaatsvertrag und Jugendschutzgesetz schaffen.

Zeile 4400 ff.

Schutz vor Gewalt

Menschen mit Behinderungen werden besonders häufig Opfer von Gewalt in unterschiedlichster Form. Wir wollen die Aufklärung und Stärkung der Menschen fördern sowie Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen und eine Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten nach Übergriffen, z. B. in barrierefreien oder mit speziell geschultem Personal besetzten Frauenhäusern.

Zeile 4411 ff.

  1. Reform des Sozialen Entschädigungsrechts

Wir wollen das Soziale Entschädigungsrecht (SER) reformieren. Dabei werden die Regelungen insbesondere an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten ausgerichtet. Psychische Gewalt wird in den Gewaltbegriff einbezogen. Neue Leistungen der Sofort- bzw. Akuthilfen (u. a. Traumaambulanzen) werden schnell, niedrigschwellig und unbürokratisch zugänglich gemacht. Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene werden erhöht. Teilhabeleistungen werden künftig grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht. Bei der Reform wird ein Bestandsschutz für die Kriegsopfer und ihre Angehörigen eingehalten.

Zeile 4426

Im Zuge der SER-Reform soll auch die Situation der Opfer sexueller Gewalt verbessert werden.

Zeile 6157 ff.

Wir werden alles Notwendige tun, um Kindesmissbrauch und Kinderpornografie möglichst zu verhindern und entschieden zu bekämpfen. Präventionsprogramme wie „Kein Täter werden” sind dabei ein wichtiges Element. Wir führen eine Strafbarkeit für den Versuch des Cybergroomings ein, um Kinder im Internet besser zu schützen und die Effektivität der Strafverfolgung pädophiler Täter, die im Netz Jagd auf Kinder machen, zu erhöhen.

Zeile 7376 ff.

Wir treten weiterhin konsequent ein für die Abschaffung der Todesstrafe und das Verbot von Folter, die Stärkung der Rechte von Frauen insbesondere in gewaltsamen Konflikten, den Schutz und die Stärkung von Kinderrechten, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Gewerkschaftsrechte. Wir kämpfen gegen Menschenhandel, illegalen Organhandel sowie Ausgrenzung und Gewalt aufgrund sexueller Orientierung.

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Übrigens: Die Bundeskoordinierungsstelle der Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt hat sich den Vertrag auch im Detail angeschaut: Hier lesen.