Aufarbeitungskommission berichtet über Rituelle Gewalt

Am 3. April 2019 legte die Aufarbeitungskommission  beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einen Bilanzbericht 2019 vor, den Sie hier herunterladen können [Link zum Web-Archiv]. Die Lektüre der knapp 300 Seiten lohnt sich – nicht zuletzt geht es auf mehreren Seiten auch um Rituelle Gewalt.

Interessant sind zum Beispiel die Statistiken, die an verschiedenen Stellen in diesem Bericht auftauchen. Ausgewertet wurden 914 Anhörungen von Betroffenen von sexualisierter Gewalt. Dabei tauchten als Institutionen 49 Mal die katholische Kirche auf (21 %), 31 Mal die evangelische Kirche (13 %) und 7 Mal andere Religionsgemeinschaften (3 %). Mehrfachnennungen waren möglich (Bericht S. 36). Zu sexualisierter Gewalt in Institutionen der katholischen und evangelischen Kirche gab es auch ein dokumentiertes öffentliches Hearing der Aufarbeitungskommission am 27.6.2018 [Link zum Web-Archiv]. Anlässlich dieses Hearings wurde auch ein Forschungsprojekt mit Fallstudien an der Universität Kassel veröffentlicht (Bericht S. 59). Überhaupt ist rund um die Arbeit der Aufarbeitungskommission eine ganze Sammlung von Wissenschaftlichen Studien und Auswertungen entstanden (Bericht S. 56 ff.), die einen Blick wert sind und wichtige Wissenslücken über sexualisierte Gewalt schließen.

Ab Seite 118 geht es im Bilanzbericht ausdrücklich um “Sexuellen Missbrauch in organisierten rituellen Strukturen”. Das definiert die Aufarbeitungskommission so:

“Sexueller Missbrauch in organisierten Strukturen meint sexualisierte Gewalt und Ausbeutung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch untereinnander bekannte und vernetzte Täter und Täterinnen, die zielgerichtet, wiederholt und mit langfristiger Abhängigkeit der Betroffenen erfolgen.” (S. 118)

Von 914 Berichten, die die Aufarbeitungskommission ausgewertet hat, berichten 42 Betroffene (darunter 3 Männer, Bericht S. 130) von organisierten rituellen Strukturen, und zwar sind das 28 Anhörungen und 14 Berichte, die eingereicht wurden. Insgesamt lagen der Kommission 117 Anhörungen und Berichte aus dem Kontext organisierter Gewalt vor. Der Kontext organisierte rituelle Strukturen ist davon eine Unterform. Ausdrücklich werden satanistische oder faschistische Ideologien als Beispiel genannt. Zu Ritueller Gewalt hat es ein im Internet dokumentiertes Werkstattgespräch der Aufarbeitungskommission am 7. November 2017 gegeben [Link zum Web-Archiv].

Wir wollen hier nicht alle Inhalte des Bilanzberichtes einfach wieder geben – es sind rund 20 Seiten, bitte machen Sie sich die Mühe, es selbst nachzulesen (Link oben). Aber einige wichtige Impulse der Aufarbeitungskommission wollen wir besonders hervorheben:

  • Die Betroffenen berichten von massiver Gewalt, Todesdrohungen auch gegen den Kindern vertraute Personen, Gehirnwäsche, Todesängsten, Nahtoderlebnissen und strikten Schweigegeboten (Bericht S. 122).
  • Als komplexe Traumafolge bilden viele Betroffene eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung (DIS) aus. “Obwohl mehr betroffene Frauen mit DIS therapeutische Hilfe suchen, gibt es genauso Betroffene männlichen Geschleichts.” (Zitat aus dem Bilanzbericht, S. 123) Die Spaltung/Dissoziation wird nach Berichten vieler Betroffener absichtlich und planvoll mit extremer Gewalt von den Täter.innen erzeugt.
  • Obwohl Betroffene häufig eine hohe Schulbildung erreicht haben, beziehen aufgrund der Folgeerkrankungen auffallend viele von ihnen bereits eine Rente oder Pension. (Bericht S. 124)
  • Ein Ausstieg ist schwierig. Das bisher bekannte Umfeld muss meistens komplett verlassen werden und die Betroffenen müssen sich in einer neuen Umgebung und neuen Lebensumständen nicht selten komplett neu sozialisieren. Nach der Forschung des Uni-Klinikums Hamburg-Eppendorf berichten 37 % der Betroffenen davon, dass die Gewalt durch die Täter-Gruppierung noch während der Therapie ein Jahr und länger fortgesetzt wurde. Bei 63 % dauerte das länger als ein Jahr, durchschnittlich 7,24 Jahre. (Bericht S. 124f.)
  • “Neue Identitäten” als Schutz vor Täter.innen und Verfolgung sind in Deutschland schwer zu erlangen und scheitern oft z.B. an der Erlangung einer Auskunftssperre bei den Meldebehörden. (Bericht S. 125)
  • Für Therapien gibt es erhebliche Wartezeiten – vier Monate sind Minimum, 21,5 % der Befragten mussten für eine Therapie umziehen. Manche suchen jahrelang nach Therapieplätzen und werden nicht fündig. Und selbst wenn sie einen Platz gefunden haben, werden die Therapien häufig nicht von der Krankenkasse finanziert – was insbesondere dramatisch ist im Zusammenhang mit der oben geschilderten Problematik von Arbeitsunfähigkeit oder Frührente/Frühpensionierung. (Bericht S. 125)
  • Im öffentlichen Diskurs mahnt die Aufarbeitungskommission an, dass die Glaubensfrage, inwieweit die Berichte Betroffener der Wahrheit entsprechen, die Diskussion lähmt und spaltet. Dies führe dazu, dass die Expert.innen teilweise sehr unter sich bleiben und dringend notwendige Mitstreitende so nicht gewonnen werden können. Sie fordert dazu auf, respektvoll und vorurteilsfrei aufeinander zuzugehen und konstruktiv im Gespräch zu bleiben. (Bericht S. 125)
  • Effektive Hilfe für die Betroffenen scheitert daran, dass je nach Region unterschiedliche Angebote unter unterschiedlichen Namen und Begriffen etabliert worden sind. (Bericht S. 127)
  • Da häufig Umzüge und ein erfolgreicher Ausstieg nötig sind, bevor die Betroffenen ihre Erlebnisse und Traumafolgen aufarbeiten können, vergeht viel Zeit, bis sie überhaupt in der Lage sein können, Aussagen zu Tatorten, Zeitpunkten oder Täter.innen zu machen. Dies erschwert die Ermittlungsarbeit (Bericht S. 127). Den Erfahrungen im Strafvollzug von Betroffenen sexualisierter Gewalt allgemein, also auch ohne organisierte oder rituelle Hintergründe, widmet sich der Bericht ab S. 215ff.

Die Aufarbeitungskommission beschließt den Teil ihres Bilanzberichtes zu organisierter ritueller Gewalt mit Forderungen an die Gesellschaft, an die Forschung, an Hilfsstellen usw. (Bericht S. 127ff.) Nochmal die Empfehlung von uns: Lesenswert!