Standards für Aufarbeitung in der katholischen Kirche

Am 28.4.2020 haben der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) und die Deutsche Bischofskonferenz eine Vereinbarung unterzeichnet, in der festgelegt wird, wie sexueller Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland aufgearbeitet werden soll.

Verankert wurde dabei zum Beispiel eine Beteiligung von Betroffenen. Außerdem werden Zuständigkeiten und Abläufe, die Gründung von Kommissionen und Kriterien zur Besetzung dieser Kommissionen und deren Aufgaben beschrieben. Der in diesem Papier beschriebene Weg soll vorerst für sechs Jahre gelten. Die achtseitige Erklärung können Sie auf der Webseite des UBSKM herunterladen.