Kleine Anfrage an die Bundesregierung 1998

Nach Erscheinen des Abschlussberichtes der Enquete-Kommission “Sogenannte Sekten und Psychogruppen” stellte eine Gruppe von SPD-Abgeordneten rund um die SPD-Sektenbeauftragte Renate Rennebach 1998 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung und wollte erfahren, was die Bundesregierung über Rituelle Gewalt weiß.

In der Antwort der Bundesregierung sind zwei bis dahin bekannte Fälle Ritueller Gewalt aufgeführt:

  1. Die Urteile gegen den ehemaligen Leiter des Thelema-Ordens in Lüneburg und
  2. die Urteile gegen zwei Frauen, die für ein “Mutter-Kind-Haus” in Starnberg verantwortlich waren.

Desweiteren beschreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort den Themenkomplex Genitalverstümmelung, bezeichnet diese als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und führt auf, welche Maßnahmen sie dagegen ergreift. Darüber hinaus gebe es keine Erkenntnisse über Fälle Ritueller Gewalt, heißt es weiter.

Es bedürfe auch keines eigenen Straftatbestandes dafür – die Gesetze gegen Kindesmisshandlung reichten nach Ansicht der Bundesregierung aus. Sie habe auch keine Erkenntnisse über Verbindungen in die organisierte Kriminalität und Ausbeutung von Kindern. Über die psychischen Folgen Ritueller Gewalt (z.B. Dissoziative Identitätsstörung, heute: Identitätsstruktur) wisse sie ebenfalls nichts, verweist an dieser Stelle aber auf wenige Studien zu den psychologischen Folgen von Genitalverstümmelungen.

Bundeskanzler zu dieser Zeit war Helmut Kohl (CDU).

Quellen:
[1] Antwort auf eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, Drucksache Nr. 13/11275 vom 13.07.1998