Kleine Anfrage an die Landesregierung NRW 2002

Kurz nach dem Urteil gegen die “Satansmörder von Witten” stellte der SPD-Landtragsabgeordnete Jürgen Jentsch eine Kleine Anfrage an die Landesregierung NRW, um zu erfahren, was diese über Satanismus und speziell über satanistische Straftaten weiß. [1]

In ihrer Antwort stellte die Landesregierung dar, dass man zwischen dem “Jugendsatanismus” als Protest- und Stil-Kultur und erwachsenen Satanisten, die im Geheimen agieren, unterscheiden müsse. Aktuelle Studien dazu gebe es kaum. Die Anzahl von Straftaten aus diesem Bereich sei nicht bekannt, denn (Zitat):

“Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Straftaten mit tatsächlichem oder vermutetem satanistischem Hintergrund nicht gesondert.” [2]

Die NRW-Landesregierung verwies auf bestimmte Sekten-Informationsstellen und Kirchenvertreter und stellte fest, dass damit genügend Informations- und Beratungsstellen im Land zur Verfügung stünden. Weitere Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung seien nicht notwendig. [2]

Quellen:
[1] Kleine Anfrage 707 vom 28.1.2002, Landtagsdrucksache 13/2236
[2] Antwort der Landesregierung NRW vom 8.3.2002, Drucksache 13/2378